VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Bewertungen 44

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Das sagen Bewerter

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

aufgrund eines Sterbefalles des Versicherten bekam ich nach 5 Tagen schon einen Rückruf- das ist bei denen unverzüglich! Auf meiner Beschwerde war die Dame am Telefon inhaltlich sehr unfreundlich. A... Mehr ansehen

Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Warte auf eine rückwirkend auszuzahlende Rente wegen Erwerbsminderung. Antrag gestellt Anfang Januar, es ist bereits April und 2 Telefonate ohne versprochene Rueckrufe und die Rente ist immer noch nic... Mehr ansehen

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich habe die VBL mehrfach angeschrieben mit Fragen zu meiner VBL-Klassik Versicherung. Die VBL ist nie auf meine Fragen eingegangen sonder hat immer nur mit einem standardisierten Brief geantwortet.... Mehr ansehen

Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Nach jahrzehntelanger Einzahlung habe ich in drei Monaten zweimal angerufen. Heute erfolgte - wie abgesprochen - der Rückruf auf meinen dritten Anruf. Der durchaus freundliche Herr massregelte mich... Mehr ansehen

Unternehmensdetails

  1. Versicherungsagentur
  2. Alternative Finanzdienstleistungen
  3. Finanzberater
  4. Krankenversicherung
  5. Altersvorsorgeanbieter

Informationen, die aus verschiedenen externen Quellen stammen

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse


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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ganz miserabeler Service

Ganz miserabeler Service. Ewig Telefon Warteschlange, dann plötzlich, nach 30 Minuten muss man eine Nachricht hinterlassen. Kein Rückruf! Keine Antwort auf EMails wegen einer von der VBL befristeten Angelegenheit!
Wenn möglich, anderen Anbieter suchen!

18. April 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Die VBL sind Eigentümer unseres…

Die VBL sind Eigentümer unseres Wohnhauses in Hamburg und dieses wird wird von Wentzel Dr. verwaltet. Schlimmer gehts nicht. Mangelnde Instandhaltungsverhalten, schlechte Mieterkommunikation. Das Objekt geht immer mehr kaputt und die Mieter sind verärgert. Nachhaltigkeit und Qualität sieht anders aus.

1. Februar 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Mit bAV hat dies nichts zu tun...

Die VBL ist die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“. Mit dem Produkt „VBLklassik“ bietet sie eine „betriebliche Altersvorsorge“ für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), wie man sie von Unternehmen in der freien Wirtschaft kennt, hat dies m.E. jedoch nichts zu tun:

Pflichtversicherung:
Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. In meiner Zeit als Angestellter beim Land NRW wurden von meinem Gehalt ungefragt Beiträge an die VBL abgeführt. Von Unternehmen in der freien Wirtschaft hingegen kenne ich eine bAV so, dass der Arbeitgeber seinen Anteil leistet, die Beteiligung des Arbeitnehmers aber freiwillig ist.
Für Angestelle in der freien Wirtschaft besteht Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung; für Angestellte im öffentlichen Dienst besteht zweimal Versicherungspflicht, einmal bei der Deutschen Rentenversicherung und einmal bei der VBL.

Umlagefinanzierung:
Die „VBLklassik“ ist umlagefinanziert und nicht kapitalgedeckt. Vereinfacht gesagt, werden die eingezahlten Beiträge unmittelbar als Rente an die Leistungsempfänger wieder ausbezahlt. Problematisch, wenn die Zahl der Leistungsempfänger steigt, aber die Zahl der Beitragszahler sinkt. Auch ein Kapitalwahlrecht, wie es bei vielen bAV’en angeboten wird , gibt es somit nicht.

Mehrfachbesteuerung:
Die Eigenbeiträge zu den mir bekannten bAV’en bei Unternehmen in der freien Wirtschaft reduzieren das steuer- und sozialabgabenpflichtige Bruttoeinkommen. Ich zahle somit weniger Steuern und Sozialabgaben. wenn ich einen Eigenanteil leiste. Bei der „VBLklassik“ hingegen ist dies genau anders. Der Eigenanteil wird vom Nettoeinkommen abgezogen; der Arbeitgeberanteil erhöht sogar (zu einem gewissen Anteil) das steuer- und sozialabgabenpflichtige Bruttoeinkommen. Ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob die spätere Rente tatsächlich versteuert werden muss…

Kein Inflationsausgleich:
Die Höhe der Rente errechnet sich aus der Anzahl der erworbenen „Versorgungspunkte“ multipliziert mit dem „Messbetrag“ in Höhe von 4 EUR. Der Messbetrag wird jedoch nicht der Inflation angepasst. Meine Anwartschaft auf die Rente bleibt (da ich nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt bin und daher keine Versorgungspunkte mehr erwerbe) jedes Jahr unverändert. Bis zum Rentenbeginn (bei mir noch rund 25 Jahre), ist die Kaufkraft meiner Rente nahezu verschwunden.

Widersprüchliche Satzung:
Gemäß § 44 Absatz (1) der Satzung der VBL können beitragsfrei Versicherte, die die Wartezeit (gemäß § 34) nicht erfüllt haben, die Erstattung Beiträge beantragen.
Es können allerdings nur die selbst geleisteten Beiträge erstattet werden und nicht die des Arbeitgebers. Zudem ist auch keine Erstattung der durch die Beiträge mehr gezahlten Steuern und Sozialabgaben vorgesehen.
Gemäß § 34 Absatz (1) beträgt die Wartezeit 60 Kalendermonate, also fünf Jahre. Ich selbst war nur 47 Kalendermonate im öffentlichen Dienst beschäftigt, jedoch wurde mein Antrag auf Beitragserstattung abgelehnt, da ich nach dem „Betriebsrentengesetz“ bereits eine sogenannte „unverfallbare Anwartschaft“ erworben hätte. Ich stelle jedoch in Frage, dass das „Betriebsrentengesetz“ überhaupt auf die „VBKklassik“ angewandt werden kann.

Fehlende Portabilität:
Die im Rahmen der "VBLKlassik" erworbene unverfallbare Anwartschaft kann nicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden; bei einer bAV, wie man sie von Unternehmen in der freien Wirtschaft kennt, ist dies hingegen möglich.

7. Juli 2023
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