Rechtsaufsichtpflicht und Amtsermittlungspflicht, was ist das?
Eigentlich hat der Datenschutzbeauftragter Niedersachsen gar keinen Steren verdient, da er seine Rechtsaufsichtpflicht auf den Verantwortlichen für den Datenschutzverstoß auslagert, ein Ding der Unmöglichkeit. EUGH-Urteile werden nicht umgesetzt und einfach ignoriert. Hier steht die DSGVO nicht im Vordergrund und Datenschutzverstöße im Gesundheitswesen sind egal. DSGVO-Entscheidungen anderer Bundesländer, zählen in Niedersachen garnix, soweit zur Einheitlichen EU-DSGVO, unglaublich....
25. April 2024
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