"Interessante" Auslegung der Widerrufsregeln. Leider als Onlinehändler unseriös - Finger weg!
Ich habe die Ware unbenutzt, vollständig und in einwandfreiem Zustand im Rahmen meines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgesendet.
Nachträglich wird seitens des Verkäufers behauptet, die Ware weise einen „tiefen Kratzer“ auf. Dieser Mangel war zum Zeitpunkt der Rücksendung nicht vorhanden. Entsprechende Bildnachweise liegen vor.
Die pauschale Ablehnung des Widerrufs mit der Begründung einer angeblichen Beschädigung ist aus meiner Sicht rechtlich nicht haltbar. Gemäß § 355 BGB besteht ein Widerrufsrecht, und ein etwaiger Wertverlust wäre gemäß § 357 Abs. 7 BGB lediglich angemessen zu berücksichtigen – nicht jedoch ein vollständiger Ausschluss der Rücknahme.
Statt einer rechtlich gebotenen und kundenorientierten Lösung wird mir lediglich angeboten, die Ware zurückzuerhalten, ohne auf eine sachgerechte Klärung oder einen Kompromiss (z. B. teilweise Wertersatzregelung) einzugehen.
Dieses Vorgehen erscheint weder transparent noch verbraucherfreundlich. Zudem deckt es sich mit weiteren, ähnlich gelagerten Erfahrungsberichten auf einschlägigen Bewertungsplattformen.
Ich behalte mir vor, den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen.

