Ortwin Bohmhammel

Deutschland

Bewertungen

Bewertung zu 42watt


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Viel Aufwand für nichts

Nach dem umfangreichen Ausfüllen des Fragebogens erhält man keineswegs wie versprochen Angebote von mehreren Firmen. Stattdessen ruft „42 Watt“ selber an und beginnt ein Verkaufsgespräch. Angeblich hat er die Angaben, die man mühsam ausgefüllt hat, nicht vorliegen und will alles noch einmal wissen. Als ich gesagt habe, ich möchte jetzt erst einmal die Angebote haben, sagte er sehr pampig. „Sie haben offenbar kein Interesse an einer Wärmepumpe. Mit solchen Leuten wollen wir nicht zusammenarbeiten.“ Dann wurde aufgelegt. Wenn ich bereit ist, sich am Telefon bequatschen zu lassen, verspricht offenbar zu wenig Gewinn für das Unternehmen.Für mich ist das eine absolut unseriöse Vorgehensweise.

20. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu o2 Deutschland


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Kundenservice absolut unterirdisch

Die gelieferte Home-Box (Internet-Server mit SIM-Karte) funktionierte nicht. Kann passieren.
Mit 12 Verträgen waren wir früher mal Premium-Kunde ohne Warteschleife ... wurde leider abgeschafft. Dabei hat O2 mit über 2 Minuten sowieso den längsten Eingangs Monolog mit gefühlt 200 Hinweisen auf Rechte und Nachhilfe zur Website-Nutzung. Soll wohl vor weiteren Anrufen abschrecken.
Also jetzt mit Warteschleife reklamiert. Antwort: Ersatz kommt. Schon am nächsten Tag eine SMS, dass der Empfänger leider nicht angetroffen wurde. Natürlich - man muss ja arbeiten. Keine vorherige Ankündigung, kein Zustellversuch beim Nachbarn ... aber die Handynummer war bekannt. Ein Anruf und das Päckchen hätte zugestellt werden können.
Kein zweiter Zustellversuch, keine weitere Mitteilung.
Nach einer Woche Reklamation (mit Warteschleife), Antwort: Wird sofort wieder rausgeschickt, Sie können die Zustellung per DSL verfolgen, Tracking-Nr. kommt per SMS.
Es kommt keine SMS, es erfolgt keine Zustellung.
Nächste Reklamation (mit W ...!). Und was erfahre ich jetzt? Aus der Dokumentation ist nicht ersichtlich, dass ein Versand wenige Tage zuvor überhaupt gestartet wurde. Aber: "Macht nichts, ich veranlasse das sofort. Das Gerät wird zuverlässig morgen zugestellt. Sie bekommen gleich von mir eine Bestätigung per SMS."
Das war vorgestern. Sie ahnen es? Richtig. Keine SMS-Bestätigung, keine Zustellung - weder gestern noch heute.
Heute Versuch einer erneuten Reklamation. Nach zwei Minuten Blabla und 10 Minuten Warteschleife mit eingestreuten Hinweisen, wie oft dieser Service schon prämiert wurde (von mir nicht!!!) kam die Mutter aller Ausreden: "Leider gibt es heute überraschend viele Anrufe."
Und dann werde ich nach so langer Wartezeit einfach rausgeschmissen: "Versuchen Sie es doch später noch einmal. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bis zum nächsten Mal."
Abgesehen von den offenbar gängigen Praxis mit falschen Versprechungen und/oder der Unfähigkeit des Personals – noch nie etwas von einem Rückruf-Service gehört, der bei der Telekom schon seit Jahren praktiziert wird?
Unter dem Strich kann man dem o2-Service nur eines bescheinigen: unterirdisch.

14. August 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von o2 Deutschland

Hallo Ortwin Bohmhammel,

vielen Dank, dass du dir die Zeit für eine Bewertung genommen hast. Es tut uns leid zu lesen, dass du diese Erfahrungen gemacht hast. So soll das nicht sein und das entspricht auch nicht unserem Serviceanspruch. Gerne möchten wir deinem Anliegen nachgehen und benötigen dazu ein paar Angaben. Melde dich dazu gerne bei uns im Kundenservice. Gerne auch über die o2 Community.
https://www.o2online.de/kontakt/

Viele Grüße
Daniela

Bewertung zu Deutsche Telekom AG


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Üble Vertragstricks mit "Geschenken"

Neuer Vertrag mit der Telekom im Januar 2025. Als "Goodie" wurde mir angeboten, dass ich sechs Monate 250 mBit ohne Aufpreis erhalte. Danach könne ich mich entscheiden, ob ich die behalten oder die ursprünglich beabsichtigten 100 mBit haben möchte.
Gefragt wurde ich nach den sechs Monaten nicht, die 250 mBit wurden einfach berechnet.
Auf meinen Anruf erklärte die Vertragsabteilung, ich könne schon auf 100 mBit wechseln, aber das sei ein neuer Vertrag mit 24 Monaten Bindungsfrist.
Ein unmögliches Kundenverhalten. Also Vorsicht vor den "Geschenken" der Telekom. Und wer schon am Anfang den Kunden über den Tisch zieht, von dem ist auch künftig kein kundenfreundliches Verhalten zu erwarten.
Am besten woanders abschließen, die Telekom ist sowieso der teuerste Anbieter.

6. August 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu DAZN


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Werbemails trotz Abschaltung

Obwohl ich bereits vor vier Monaten den Empfang von Mails aller Art abgeschaltet und diese Einstellung zweimal überprüft habe, bekomme ich dennoch fortlaufend Werbemails von DAZN.
Das ist in hohem Grad kundenunfreundlich und lästig.
Offenbar hilft da nur eine Abmahnung durch einen Anwalt.

17. Februar 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu ADAC


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Nach dem Reise-Fiasko das ADAC-Fiasko

Versicherungen zahlen nicht gerne, das weiß doch jeder. Oder ist es ein Vorurteil? Der ADAC bemüht sich jedenfalls nach Kräften, diese Meinung mit Verschleppung, offensichtlicher Zahlungsunwilligkeit und der Verwendung aller möglichen Tricks zu verstärken.
Im Einzelnen: Ich hatte eine Traumreise nach Neuseeland und Australien acht Monate vorbereitet. Kurz vor dem Start warf mich ein schwerwiegendes, persönliches Ereignis psychisch völlig aus der Bahn. Mein Hausarzt schrieb mich reiseuntauglich. Ich solle mir viel Ruhe gönnen, dann würde ich das schlimme Erlebnis langsam verarbeiten und wieder psychisch stabil werden. So war es auch.
Zunächst aber stand das persönliche Fiasko im Vordergrund, ich musste die lang ersehnte Reise kurzfristig absagen. Der Großteil der Reise war bereits bezahlt und wurde gemäß der Buchungs-Bedingungen – wenn überhaupt – nur zu einem kleinen Teil erstattet.
Zum Glück hatte ich eine Reiserücktrittsversicherung. Zum Glück? Nach heutigem Stand, nein. Denn unglücklicherweise hatte ich diese Versicherung beim ADAC abgeschlossen. Übrigens: Nicht nur eine ReiseRÜCKTRITTSversicherung sondern auch eine ReiseABBRUCHversicherung!

Ich schickte dem ADAC umgehend den Erstattungs-Antrag, die Belege und das ärztliche Reiseuntauglichkeits-Attest per Mail zu. Automatisch bekam ich eine Empfangsbestätigung, man würde sich melden. Es war der erste von fünf (!) Übermittlungsversuchen meines Antrags. Trotz sofortiger Eingangsbestätigung wurde jedes Mal eine Woche später am Telefon behauptet, es sei nichts eingegangen. Erst mit der freundlichen Hilfe eines IT-Mitarbeiters des ADAC, dem ich die Unterlagen an seine persönliche eMail-Adresse senden durfte und der zusagte, die Unterlagen am nächsten Tag persönlich zur zuständigen Abteilung zu bringen, gelang es, meinen Antrag bei der ADAC-Versicherung endlich unterzubringen.

In den Folgewochen erreichten mich einige Nachforderungen. Erst wollten sie das komplette Krankenblatt meines Hausarztes seit der Reiseuntauglichkeits-Bescheinigung, beim nächsten Mal das komplette Krankenblatt aus den 14 Monaten VOR dem geplanten Reiseantritt. Lässt sich da vielleicht eine Vorerkrankung finden, die von der Zahlung befreit? Fand sich nicht.
Drei Monate nach Einreichung des Antrags lehnt der ADAC die Kostenübernahme trotzdem ab. Begründung: Es habe nur die eine Behandlung gegeben, bei der der Arzt die Reiseuntauglichkeit festgestellt hatte. Da es keine Folgebehandlungen gab, sei eine „schwere Krankheit“ nicht nachgewiesen.
Der ADAC setzte sich also über die Meinung des Arztes hinweg, dass ich reiseuntauglich war.
Nach Meinung des ADAC hätte ich die Reise also antreten müssen, da es keine „schwere Krankheit“ war. Nehmen wir einmal an, ich hätte die Reise angetreten und wäre nach einer Woche in Neuseeland völlig zusammengebrochen. Ich hätte die Reise abbrechen müssen und die Ausfallkosten nun über die ReiseABBRUCHversicherung beim ADAC geltend gemacht. Der schaut sich das Krankenblatt an und entdeckt, dass ich vom Arzt kurz vor Antritt der Reise reiseuntauglich geschrieben wurde ... das findet sich doch eine lupenreine Begründung, die Zahlung der Reiseabbruchkosten abzulehnen. Wenn ich eine solche Reise antrete, obwohl der Arzt mich reiseuntauglich geschrieben hatte, ist das doch ganz bestimmt grob fahrlässig und damit mein eigenes Risiko. So oder ähnlich hätte der ADAC eine Zahlungsverweigerung ziemlich sicher begründet.
Es ist frustrierend zu sehen, wie sich die ADAC-Versicherungen die Gründe für eine Zahlungsverweigerung gegenseitig zuspielen können.

Aber die Ablehnung der ADAC-Versicherung war zum Glück nicht das Ende. Die weitere Bearbeitung erforderte allerdings die Hilfe eines Anwalts.
Meine Anwältin verwies unter anderem darauf, dass laut den AGB eine Erstattung der Reisekosten keineswegs „nur bei schwerer Krankheit“ versichert sei. Ein Reiseuntauglichkeits-Attest müsse ausreichen.
Nach einigem Hin und her bot der ADAC eine Kostenübernahme von 50 Prozent an, die Anwaltskosten (385,- Euro) solle ich aber selber tragen. Wir lehnten diesen Vergleich ab und setzten eine Frist, zu der Klage eingereicht werden sollte. Dann endlich nach über sieben Monaten erklärte sich der ADAC bereit, sämtliche Kosten zu übernehmen, auch die Kosten für den Anwalt.
Fazit: Wer eine solche Versicherung beim ADAC abschließt, braucht gute Nerven, viel Geduld und muss damit rechnen, auch einen Anwalt einschalten zu müssen. Wer eine solche Behandlung seines Erstattungsantrags nicht möchte, sollte sich lieber gleich eine andere Versicherung suchen – natürlich ohne Garantie, dass es dort besser läuft.

1. November 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von ADAC

Sehr geehrter Herr Bohmhammel,

danke für Ihre offenen Worte.

Wir haben Ihr Feedback zur Prüfung an den entsprechenden Fachbereich weitergeleitet.

Viele Grüße
Ihr Qualitätsmanagementteam vom ADAC Mitgliederservice

Bewertung zu Abrlaw


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Weitere schlimme Erfahrungen mit RA Stephan Brock

Die Auffassung von der Pflichten eines Testamentsvollstreckers bedeuten für den Rechtsanwalt Stephan Brock nach meinem Eindruck:
- Ich lege das Testament eines Erblassers immer so aus, wie es mir gerade am besten passt – auch wenn ich mir dadurch selbst widerspreche.
- Ich veranlasse unnötige Aufträge auf Kosten der Erben.
- Wenn mir die Entlassung durch das Nachlassgericht droht, mache ich Zusagen, die ich später nicht einhalte, wenn dadurch unangenehme Ergebnisse drohen.
- Ich verweigere den Erben die Herausgabe von Unterlagen, die möglicherweise Ergebnisse offenlegen, die mich in ein schlechtes Licht rücken können.
- Ich verweigere den Erben die Beantwortung von Fragen sowie Erklärungen zu meinem Handeln.

Eine kurze Zusammenfassung der bisherigen, nahezu zwei Jahre andauernden Bemühungen von RA Stephan Brock, das Vermächtnis der Erblasserin zu erfüllen, das vererbte Anwesen nach Möglichkeit in der Familie zu belassen:
Einer der Erben erklärt, dass er entsprechend dem Wunsch der Erblasserin das Anwesen übernehmen will. Er kennt die beiden von den Erben veranlassten Makler-Bewertungen, die bei rund 600.000 Euro liegen. RA Brock, dessen Honorar direkt vom Wert des Erbes abhängt, registriert, dass es wohl einen sicheren Käufer gibt und lässt von seiner ständigen Gutachterin ein Verkehrswertgutachten erstellen. Ein solches Gutachten liegt üblicherweise leicht unter einer Makler-Bewertung, sollte also zwischen 500.000 und 600.000 Euro ausweisen. Dann die Überraschung: RA Brocks Gutachterin spricht dem Grundstück einen Wert von 950.000 Euro zu. Das übersteigt die Bewertung der Makler um 60 Prozent. Eine Erläuterung ihrer Berechnung lehnt die Gutachterin ab (Details zu dieser Leistung in der Trustpilot-Bewertung "die-wertermittlung.de")

Auf die Beschwerde des kaufwilligen Erben beim Nachlassgericht sagt Brock eine Überprüfung des Gutachtens im Hinblick auf seine Kritikpunkte zu. Er gibt auch tatsächlich eine Überprüfung in Auftrag. Allerdings beauftragt er eine Firma in Saarbrücken, die eine Gutachterin in Chemnitz das Gutachten beurteilen lässt. Im Prüfungsauftrag von Stephan Brock kein Wort zu den umstrittenen Berechnungen. In Unkenntnis der tatsächlichen Probleme mit diesem Gutachten (Prüferin: "Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass die Zahlen stimmen") werden nur Formalia als ordnungsgemäß bestätigt, die nie strittig waren. Für Stephan Brock ist das Ergebnis ein Persilschein für das ganze Gutachten.

Nun die neuen, nicht minder frustrierenden Erfahrungen mit dem Testamentsvollstrecker Stephan Brock:
Dem Wunsch der Erblasserin, das Grundstück zuerst den Erben anzubieten, glaubt er damit Rechnung zu tragen, dass er vom kaufinteressierten Erben weiterhin 950.000 Euro verlangt. Als der Erbe den nachweislich völlig überzogenen Preis ablehnt, holt RA Brock sich von seinem Makler eine neue Bewertung ein. Diese ist offenbar so ernüchternd, dass er sie trotz Aufforderung durch den Erben nicht offenlegt.
Zwei Wochen, nachdem er vom Erben noch 950.000 Euro verlangt hat, vereinbart er mit seinem Makler, das Grundstück für 690.000 Euro öffentlich anzubieten. Es meldet sich drei Monate kein einziger Interessent, der bereit wäre, diesen offenbar immer noch viel zu hohen Preis zu bezahlen. Der Makler ist irritiert und überprüft die Angaben RA Brocks über das Grundstück. In Kenntnis aller wertmindernden Umstände beschwert sich der Makler bei RA Brock, dass er nicht über die eingeschränkte Bebaubarkeit und die Anbauverpflichtung an das kleine Nachbarhaus informiert wurde.

Auf Anfrage der Erben verzichtet der Makler freiwillig auf den weiteren Auftrag zur Vermarktung.

Zweieinhalb Jahre nach dem Tod der Erblasserin sind wir keinen Schritt weiter. Als einzige Ergebnisse der Grundstücksverwertung durch RA Brock liegen vor: Ein grob fehlerhaftes und damit wertloses Verkehrswertgutachten, eine sinnlose „Überprüfung“ dieses Gutachtens, Kosten von weit über 5.000 Euro sowie eine abgebrochene Vermarktung durch einen Makler, weil er von Stephan Brock nicht informiert worden war, dass die Bebaubarkeit des Anwesens stark eingeschränkt war.

Wer Stephan Brock als Testamentsvollstrecker bestellt, braucht viel Zeit, gute Nerven und darf bezüglich der Auslegung des Testaments mit bizarren Interpretationsschwankungen rechnen. Und wenn man Zweifel an seinen Handlungen hat – bitte keine Fragen stellen. Wenn es ihn nervt, werden die sowieso nicht beantwortet.

15. Januar 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu Die Wertermittlung


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

IHK-Gutachterin Jutta Schmidt-Ferner fachlich überfordert

Mit meinen zwei Geschwistern erbe ich das Elternhaus in Gräfelfing bei München. Nach dem Wunsch meiner Mutter soll es in der Familie bleiben. Ich möchte ich es kaufen und nach einem Neubau selbst bewohnen. Gemäß Testament soll der Testamentsvollstrecker (TeVo) den Wert feststellen damit die Geschwister abgefunden werden können.
Der Münchner TeVo Stephan Brock (eigene Bewertung unter abrlaw.de) gibt ein Verkehrswertgutachten in Auftrag. Da ein Käufer schon feststeht, hängt sein Honorar direkt vom ermittelten Wert ab. IHK-Gutachterin Jutta Schmidt-Ferner bekommt regelmäßig Aufträge von ihm, auch diesen.
Ein Makler vor Ort hatte das Grundstück schon mal taxiert, sein Ergebnis: Maximal erreichbar seien 600.000 Euro weil nur 20 Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen und man an das kleine Nachbarhaus anbauen müsse. Zudem sei es der unattraktivste Ortsteil von Gräfelfing.
Ein Verkehrswertgutachten liegt in der Regel unter der Schätzung eines Maklers, der großzügig rechnet, weil er den Auftrag bekommen will. Ich rechne also mit etwa 500.000 Euro. Doch es kommt ganz anders.
Das Ergebnis der IHK-Gutachterin Jutta Schmidt-Ferner: Das Grundstück sei vor Abriss knapp 1.000.000 Euro wert.
Zusammen mit dem Bauamt Gräfelfing finde ich im Gutachten grobe fachliche Fehler, die zu einer völlig überhöhten Bewertung geführt haben
Gröbste Fehlleistungen:
• Die Vergleichsverkäufe stammten alle noch aus der Niedrigzins- und Hochpreisphase vor dem Ukraine-Krieg als Mondpreise bezahlt wurden.
• Schmidt-Ferner arbeitet mit einer GFZ (Geschossflächenzahl, also Vollgeschossflächen ohne Dach¬geschoss und Keller) von 0,39. Damit wird das Grundstück vergleichbar mit allen Vergleichs¬objekten, die von ihr aufgelistet werden. 0,39 ist zwar die maximal zulässige GFZ des gültigen Bebauungsplans – allerdings nur, wenn diese GFZ auch realisierbar ist. Auf unserem Grund¬stück ist aber maximal eine GFZ von 0,21 möglich, weil an ein kleines Nachbarhaus angebaut werden muss.
In einer Fragestunde beim TeVo Brock hatte sie wörtlich „keine Lust“, ihre Berechnung nachvollziehbar zu machen. Schließlich erklärt sie sich bereit, die Skizze einer zusätzlichen Bebauung nachzuliefern, die beweisen soll, dass eine GFZ von 0,39 erreichbar ist.
Das vernichtende Urteil des Bauamts Gräfelfing zu ihrer skizzierten zusätzlichen Bebauung: Der Vorschlag verstößt in dreifacher Hinsicht gegen die Bayrische Bauordnung. Zudem darf das Grundstück an der von ihr skizzierten Erweiterung nach dem Bebauungsplan Gräfelfings gar nicht bebaut werden, und zwar „ohne Ausnahme“!
Schmidt-Ferner korrigiert ihr Gutachten nicht. Sie kassiert ihr Honorar und verweigert jede weitere Stellungnahme.
Seit Oktober lässt der TeVo das Grundstück zur Wertermittlung von einem Makler für 660.000 Euro anbieten. Bis heute – Ende Januar 2025 hat sich kein einziger Interessent gemeldet. Der tatsächliche Wert liegt wahrscheinlich unter 500.000 Euro.
Eine IHK-Gutachterin, deren Verkehrswertgutachten wahrscheinlich um nahezu 100 Prozent über dem tatsächlichen Wert liegt ... der bei ihrer Arbeit die Bayrische Bauordnung nicht geläufig ist ... die den gültigen Bebauungsplan des Objekts nicht beachtet – diese Gutachterin sollten nur jemand beauftragen, dem daran gelegen ist, einen irrational hohen Wert zu bekommen. Er kann sich auch darauf verlassen, dass Nachfragen nicht beantwortet werden.

20. Januar 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

Bewertung zu DHL


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Nie wieder DHL !

Montag das Paket (wäre bei Hermes ein Päckchen) für stolze 6.99 zum Geburtstag an das Patenkind in Berlin abgeschickt.
Heute - Donnerstag - kam es zurück. Ohne Begründung, ohne erläuternden Aufkleber. Nur die Adresse war mit schwarzem Filzstift fett ausgestrichen. Ich solle zum DHL-Shop gehen, die könnten mir den Grund sagen, meint der Zusteller.
Ich gehe zum DHL-Shop und stehe erst einmal in der üblichen Schlange. Als ich dran komme, erfahre ich, dass mein Paket nur bis zum ersten Paketzentrum gekommen ist. Dort wurde die Adresse ausgestrichen und dann wieder zurück geschickt.
"Einen Grund kann ich Ihnen nicht sagen, das steht hier nicht".
"Können Sie es noch einmal rausschicken?"
"Nur wenn Sie noch einmal bezahlen!"
Ganz sicher nicht ... ab jetzt mit Hermes!
Einen Trost hat der DHL-Shop noch. Einen gelben Zettel mit der Bonner Servicenummer der Post.
Ich frage: "Können Sie nicht gleich anrufen?"
Er lacht: "Natürlich nicht. Da hänge ich ja eine halbe Stunde in der Warteschleife." Schon beeindruckend, wie selbstverständlich die Folgen der Fehlleistung des eigenen Unternehmens auf den Kunden abgewälzt werden.
Wieder zu Hause rufe ich beim DHL-Service an. Als ich endlich einen Menschen am Ohr habe, beginnt das dritte Level der Frust-Erfahrungen mit DHL.
"Warum das Paket zurückgeschickt wurde? Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Das steht hier nicht. Aber ich kann eine Beschwerde aufnehmen."
Aha. Es gibt zwar eine genaue Sendungsverfolgungsnummer, bei der jeder Schritt auf dem Weg zum Empfänger vermerkt wird. Aber wenn ein Paket aus was für Gründen auch immer aus dem Versand herausgenommen und wieder zurück geschickt wird, dann wird das nicht bei der Nummer vermerkt. So ist also die Sendungsverfolgung bei DHL.
Einen letzten Frust hat er noch für mich - als ob es nicht schon genügen würde:
Auf meine Frage "Bekomme ich jetzt von Ihnen die Gebühr erstattet?"
"So einfach ist das nicht. Sie bekommen einen Antrag, auf dem Sie alle Daten eintragen und den Sachverhalt schildern. Das wird dann geprüft und möglicherweise erhalten Sie dann das Geld zurück."
Leute, macht einen weiten Bogen um DHL. Ihr spart Euch Geld, Zeit und Nerven!

25. Juli 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung

Antwort von DHL

Hallo Hansi Meier, es tut uns leid, dass Ihre Sendung ohne angegebenen Grund zurückgesandt wurde. Dies kann unter http://dhl.de/nachentgelt reklamiert werden, um eine Erstattung der Versandkosten prüfen zu lassen.

Beste Grüße, Ihr Kundenservice Deutsche Post DHL