Nach dem Reise-Fiasko das ADAC-Fiasko
Versicherungen zahlen nicht gerne, das weiß doch jeder. Oder ist es ein Vorurteil? Der ADAC bemüht sich jedenfalls nach Kräften, diese Meinung mit Verschleppung, offensichtlicher Zahlungsunwilligkeit und der Verwendung aller möglichen Tricks zu verstärken.
Im Einzelnen: Ich hatte eine Traumreise nach Neuseeland und Australien acht Monate vorbereitet. Kurz vor dem Start warf mich ein schwerwiegendes, persönliches Ereignis psychisch völlig aus der Bahn. Mein Hausarzt schrieb mich reiseuntauglich. Ich solle mir viel Ruhe gönnen, dann würde ich das schlimme Erlebnis langsam verarbeiten und wieder psychisch stabil werden. So war es auch.
Zunächst aber stand das persönliche Fiasko im Vordergrund, ich musste die lang ersehnte Reise kurzfristig absagen. Der Großteil der Reise war bereits bezahlt und wurde gemäß der Buchungs-Bedingungen – wenn überhaupt – nur zu einem kleinen Teil erstattet.
Zum Glück hatte ich eine Reiserücktrittsversicherung. Zum Glück? Nach heutigem Stand, nein. Denn unglücklicherweise hatte ich diese Versicherung beim ADAC abgeschlossen. Übrigens: Nicht nur eine ReiseRÜCKTRITTSversicherung sondern auch eine ReiseABBRUCHversicherung!
Ich schickte dem ADAC umgehend den Erstattungs-Antrag, die Belege und das ärztliche Reiseuntauglichkeits-Attest per Mail zu. Automatisch bekam ich eine Empfangsbestätigung, man würde sich melden. Es war der erste von fünf (!) Übermittlungsversuchen meines Antrags. Trotz sofortiger Eingangsbestätigung wurde jedes Mal eine Woche später am Telefon behauptet, es sei nichts eingegangen. Erst mit der freundlichen Hilfe eines IT-Mitarbeiters des ADAC, dem ich die Unterlagen an seine persönliche eMail-Adresse senden durfte und der zusagte, die Unterlagen am nächsten Tag persönlich zur zuständigen Abteilung zu bringen, gelang es, meinen Antrag bei der ADAC-Versicherung endlich unterzubringen.
In den Folgewochen erreichten mich einige Nachforderungen. Erst wollten sie das komplette Krankenblatt meines Hausarztes seit der Reiseuntauglichkeits-Bescheinigung, beim nächsten Mal das komplette Krankenblatt aus den 14 Monaten VOR dem geplanten Reiseantritt. Lässt sich da vielleicht eine Vorerkrankung finden, die von der Zahlung befreit? Fand sich nicht.
Drei Monate nach Einreichung des Antrags lehnt der ADAC die Kostenübernahme trotzdem ab. Begründung: Es habe nur die eine Behandlung gegeben, bei der der Arzt die Reiseuntauglichkeit festgestellt hatte. Da es keine Folgebehandlungen gab, sei eine „schwere Krankheit“ nicht nachgewiesen.
Der ADAC setzte sich also über die Meinung des Arztes hinweg, dass ich reiseuntauglich war.
Nach Meinung des ADAC hätte ich die Reise also antreten müssen, da es keine „schwere Krankheit“ war. Nehmen wir einmal an, ich hätte die Reise angetreten und wäre nach einer Woche in Neuseeland völlig zusammengebrochen. Ich hätte die Reise abbrechen müssen und die Ausfallkosten nun über die ReiseABBRUCHversicherung beim ADAC geltend gemacht. Der schaut sich das Krankenblatt an und entdeckt, dass ich vom Arzt kurz vor Antritt der Reise reiseuntauglich geschrieben wurde ... das findet sich doch eine lupenreine Begründung, die Zahlung der Reiseabbruchkosten abzulehnen. Wenn ich eine solche Reise antrete, obwohl der Arzt mich reiseuntauglich geschrieben hatte, ist das doch ganz bestimmt grob fahrlässig und damit mein eigenes Risiko. So oder ähnlich hätte der ADAC eine Zahlungsverweigerung ziemlich sicher begründet.
Es ist frustrierend zu sehen, wie sich die ADAC-Versicherungen die Gründe für eine Zahlungsverweigerung gegenseitig zuspielen können.
Aber die Ablehnung der ADAC-Versicherung war zum Glück nicht das Ende. Die weitere Bearbeitung erforderte allerdings die Hilfe eines Anwalts.
Meine Anwältin verwies unter anderem darauf, dass laut den AGB eine Erstattung der Reisekosten keineswegs „nur bei schwerer Krankheit“ versichert sei. Ein Reiseuntauglichkeits-Attest müsse ausreichen.
Nach einigem Hin und her bot der ADAC eine Kostenübernahme von 50 Prozent an, die Anwaltskosten (385,- Euro) solle ich aber selber tragen. Wir lehnten diesen Vergleich ab und setzten eine Frist, zu der Klage eingereicht werden sollte. Dann endlich nach über sieben Monaten erklärte sich der ADAC bereit, sämtliche Kosten zu übernehmen, auch die Kosten für den Anwalt.
Fazit: Wer eine solche Versicherung beim ADAC abschließt, braucht gute Nerven, viel Geduld und muss damit rechnen, auch einen Anwalt einschalten zu müssen. Wer eine solche Behandlung seines Erstattungsantrags nicht möchte, sollte sich lieber gleich eine andere Versicherung suchen – natürlich ohne Garantie, dass es dort besser läuft.
1. November 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung