Nicht "kritikfähig"
Die schlechteste Erfahrung, die ich je mit einem Online-Shop (via Amazon) machen musste. Da ich keine Rechnung erhielt, habe ich in dem dafür vorgesehenen Amazon-Formular darum gebeten. Ich erhielt lediglich eine E-Mail mit einer merkwürdig aussehenden URL. Darum bat ich, mir die Rechnung als PDF oder wenn dies technisch nicht möglich ist, in "papierform" an die Rechnungsadresse zu schicken. Leider reagierte der Händler sehr unhöflich bzw. "besserwisserisch" und dementsprechend hatte das Auswirkung auf meine Wortwahl. Fand es mühsam, wegen eines Artikels mit geringem Wert mehrmals nach einer Rechnung fragen zu müssen. Da keine Einsicht seitens des Händlers zu erkennen war, bot ich an, den Artikel zurück zu schicken, was ich auch getan habe.
Hinweis:
1) Werturteile und Meinungsäußerungen sind grundsätzlich zulässig (auch wenn abwertend, scharf, überzogen; vgl. z.B. BGH VI ZR 39/14), solange nicht ausnahmsweise Schmähkritik oder Beleidigung vorliegt. Die Judikatur sieht vergleichbare Äußerungen meist als vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt!
2) Bitte unterlassen sie weitere Veröffentlichungen unserer E-Mail-Korrespondenz. Die Veröffentlichung auf ihrer Facebook-Shop-Seite wurde entfernt, habe aber mit geeigneten Mittel ein Backup zum Zwecke der Beweisführung angelegt, sollte es notwendig sein.
3) Bitte die Rückerstattung zeitnah durchführen, danke -> Leider war das Einschreiten von Amazon notwendig, damit ich die Erstattung bekomme.
4) Bitte nutzen Sie die "Kommentar"-Funktion hier, vielen Dank!
5) Siehe Punkt 4) - ist wohl nicht möglich, stattdessen versucht der Händler (Hr. Francies Kleister) meine Bewertung auf "Trusted Shops" löschen zu lassen, Zitat: "Ich melde mich nun bei Ihnen, weil der bewertete Händler uns kontaktiert hat. Er konnte bisher Ihre Bewertung keiner Bestellung im Online-Shop zuordnen." --> Ist wohl ganz offensichtlich, dass Hr. Kleister nicht mit Kritik umgehen kann bzw. "kritikunfähig" ist. Es gibt diese Bestellung und somit wird diese Bewertung online bleiben.
Hinweis: Es ist nun mal möglich auf diversen Plattformen mit 1 - 5 Sternen zu bewerten. Wenn man keine gerechtfertigte 1 - 3 Stern Bewertung ertragen kann, dann bitte generell keine Bewertungen ermöglichen (sprich von der Plattform abmelden). Wenn man nur 4-5 Sterne zulässt und die anderen löschen lässt, ist das meiner Ansicht nach wettbewerbsverzerrend!
Trotzdem belasse ich es hier mit zwei Sternen und reduziere nicht auf einen, vielleicht es es ja doch irgendwann mal möglich, eine Entschuldigung vom Betreiber des Shops zu bekommen ...
EDIT: In der Zwischenzeit hat sich der Betreiber bei mir entschuldigt und auch ich habe mich bei ihm entschuldigt!
Jedoch begeht er weiter Rechtsverletzung, indem er behauptet, ich sei für alle 1-Stern-Bewertungen auf Google verantwortlich + behauptet er, ich habe Fake-Bestellungen aufgegeben! Was sollte das bitte für einen Sinn haben!? Habe das entsprechend gemeldet und auch meine Rechtsschutzversicherung in Kenntnis gesetzt.
Glaube zwar an das Gute im Menschen und hoffe, dass Hr. Kleister noch ein Einsehen haben wird und das wir das ohne Anwälte hinbekommen, aber im schlimmsten Fall wird wohl ein Richter das entscheiden. Verstehe offen gestanden nicht, warum er jetzt diese Behauptungen aufstellt, wo wir uns doch gegenseitig entschuldigt haben ....
6. Dezember 2017
Bewertung ohne vorherige Einladung