Vorsicht bei der Übergabe-Inspektion (Reifenalter prüfen!)
Ich habe beim Motorradhandel Hornig über Kleinanzeigen eine gebrauchte BMW R 1200 RT erworben. Vor der Auslieferung Ende November 2025 erhielt das Fahrzeug vereinbarungsgemäß eine frische Hauptuntersuchung (TÜV) und laut Scheckheft eine frische Inspektion.
Leider wurden mir durch Mängel am Fahrzeug bereits zwei Urlaube massiv beeinträchtigt:
1. Der erste Urlaub im Mai 2026 fiel aus, weil die Elektrik wegen eines gravierenden Batteriedefekts vollständig versagte. Positiv anzumerken ist, dass die Kosten für die Ersatzbatterie anstandslos erstattet wurden – der Urlaub war dennoch ruiniert.
2. Auf meiner Tour im September 2026 zeigte sich das nächste Problem: Ein extrem unhandliches und rutschiges Fahrverhalten in Kurven. Eine Überprüfung ergab, dass der komplette Reifensatz laut den DOT-Nummern aus Ende 2018 stammt (DOT 4218 und 4318). Die Reifen waren bei der Übergabe also bereits sieben Jahre alt und sichtlich ausgehärtet. Aus Sicherheitsgründen musste ich die Tourgruppe verlassen und die Heimreise antreten.
Dass die Reifen aufgrund der Mindestprofiltiefe beim TÜV formal gerade noch durchgingen, mag rechtlich legal sein. Meiner Meinung nach hätten diese überalterten Reifen aber sowohl bei der Hauptuntersuchung als auch bei der professionellen Inspektion beanstandet werden müssen, wenn man die Arbeit im Sinne der Verkehrssicherheit ernst nimmt. Eine schwere Reisemaschine mit sieben Jahre alten Reifen zu übergeben, widerspricht meiner Ansicht nach einer fachlichen Fürsorgepflicht.
Kaufinteressenten kann ich daher nur dringend empfehlen, vor der Übergabe die DOT-Nummern eigenständig zu prüfen. Der Kauf sowie die Mängel sind durch den Kleinanzeigen-Chatverlauf, den Kaufvertrag und Fotos der Reifen lückenlos dokumentiert.
