In Corona-Zeiten leider das Letzte. Setzen sich über eigene AGBs und E-Mails hinweg. Kundenservice mangelhaft.
Wir sind immer gern in die Landal-Parks gefahren, aber seit wir den Umgang mit der Corona-Krise am eigenen Leib erfahren, sehr enttäuscht.
Wir hatten vom 3. bis 10.4.2020 einen Aufenthalt im Ferienpark Landal Wirfttal gebucht. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage in Deutschland wurde der Park jedoch geschlossen und Landal hat den Aufenthalt am 20.03.2020 per E-Mail storniert. In dieser Mail steht eindeutig, dass die Reisekosten komplett an uns zurückerstattet werden.
Am 8.4.2020 erhielten wir eine neue E-Mail von Landal, in der uns angekündigt wurde, dass wir nur einen Gutschein erhalten (nach holländischem Recht, wir haben aber in unseren Bestätigungen Landal Deutschland stehen). Am selben Tag schrieben wir eine E-Mail zurück, dass wir mit dieser Lösung nicht einverstanden sind und die uns schriftlich zugesagte Rückerstattung erwarten. Daraufhin kam bis heute keine Rückmeldung, am Telefon wird man nur weiter vertröstet.
Diese Art und Weise, mit Kunden umzugehen, ist das Letzte. Einen Gutschein können wir nicht gebrauchen, da wir mit Freunden fahren wollten und nicht wissen, ob das noch einmal möglich ist. UND: DERSELBE AUFENTHALT ZUM SELBEN ZEITPUNKT IN EINEM JAHR WÜRDE FAST DAS DREIFACHE KOSTEN! Landal verstößt mit dem Gutscheinzwang gegen die eigenen AGBs, die bei unserer Buchung galten (seit dem 24.3. gibt es neue!) und wo man die Wahl zwischen Gutschein und Erstattung hatte. So steht es darin:
15. HÖHERE GEWALT UND ÄNDERUNGEN
15.1 Sollte Landal GreenParks eventuell durch höhere Gewalt vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sein, den Vertrag komplett oder teilweise zu erfüllen, kann Ihnen Landal GreenParks innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung ein Ersatzangebot (für ein anderes Mietobjekt/einen anderen Zeitraum etc.) unterbreiten.
15.2 Höhere Gewalt auf Seiten Landal GreenParks besteht dann, wenn die Erfüllung des Vertrags komplett oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände, die nicht in der Macht von Landal GreenParks liegen, verhindert wird. Hierunter fallen Kriegsgefahr, Streiks, Blockaden, Brand, Überschwemmungen und andere Störungen und Vorfälle.
15.3 Sie sind berechtigt, das Ersatzangebot abzulehnen. Wenn Sie das Ersatzangebot ablehnen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ersatzangebots kenntlich machen. In diesem Fall hat Landal GreenParks das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Sie haben dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung des Mietpreises/des bereits bezahlten Teils des Mietpreises. In diesem Fall ist Landal GreenParks nicht zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet.
Ist doch eigentlich eindeutig, oder? Wir wollen weder Umbuchung, noch Gutschein und haben das auch klar dargelegt!
25. April 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung