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Dringend abzuraten!

Fachlich ist von dieser Anwältin DRINGEND abzuraten. Der Stern ist für die stets kompetente Assistenz! Ich beauftragte Fr. Kolovos wg. einer arbeitsrechtl. Auskunfts- & Schadensersatzsache, die sie von Grund auf falsch eingeklagt hat. Sie legte einen ausschlaggebenden Vorgang bei Weitem ungenügend dar, so dass es mir schon negativ auffiel & hat eine Art universelle Klage erhoben, obwohl ich konkretes angefordert hatte, was zwingend auch konkretisiert hätte eingeklagt werden müssen.Das Schlimme ist, ich hatte darauf verwiesen, da ich die Fehlerhaftigkeit sofort bemerkte, sie aber von ihrer “Expertise" überzeugt war. Als in Erstinstanz klar wurde, dass sie einen groben Fehler gemacht hat, beharrte sie auf die Rückständigkeit bayerischer Gerichte in diesen Sachen. Darauf verlassend habe ich mich für die Berufung entschieden. Der Berufungsrichter hat ihre Fehler sogar in der Verhandlung gerügt & ordentlich dargelegt, woraus hervorgeht, dass sie keine aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung auf den Schirm hatte & wozu sie verpflichtet ist. Sie hatte sich darin noch als "erfahren" angegeben & nur wg. ihren Fehlern konnte ich beide Ansprüche nicht erhalten. Als in Erstinstanz zusätzlich Kündigungsschutzklage erhoben werden musste, musste ich PKH beantragen. Ab da nur noch Nachlässigkeit &wieder Falschberatung. Daneben hätte die Klage allein schon aus Kostengründen auf meine Überstunden- & Resturlaubsabgeltung erweitert werden müssen, worauf ich sie samt den tariflichen Ausschlussfristen mehrfach aufmerksam gemacht hatte. Zuerst meinte sie in ihren Mails, diese Ansprüche seien Verhandlungsmasse &später, dass sie erst nach Ende des KündigungsschutzVerf. eingeklagt werden können, weil sie vom Verfahrensausgang abhängen, was nachweislich falsch ist. Genau diese Ansprüche hängen nach std. Rspr. eben nicht vom Verfahrensausgang ab &sind zwingend fristgerecht einzuklagen, da die Kündigungsschutzkl. diese Fristen nicht hemmt & damit etwas im Verfahren überhaupt Verhandlungsmasse werden kann, müsste es eingeklagt werden. Ich dachte eine 15 J. erfahrene "Expertin" müsste es besser wissen.
Nicht genug, wurde mir wg. ihrer regelrechten Nachlässigkeit fast etwas strafrechtliches angelastet.Nach der Berufungsverhandlung habe ich sie mit ihren Fehlern konfrontiert & erneut auf die immer noch nicht eingeklagten Abgeltungsansprüche & Fristen aufmerksam gemacht. Die Reaktionen waren an Dreistigkeit nicht zu überbieten: Mir wurde per Mail die Mandantschaft gekündigt mit der Info, ich könne den falsch eingeklagten Anspruch immer noch selbst (korrekt) einklagen, als koste es nichts & gab selber zu, dass sie die aktuelle Rspr. nicht kannte. Zu den Abgeltungsansprüchen schrieb sie etwas um den Brei redend, dass ich auch diese noch einklagen könne &ein neuer Rechtsbeistand schon wüsste, was gemeint ist. D.h. auch der Fristversäumnis ist ihr sehr bewusst &als wäre es leicht jemanden neuen zu finden, der sich auf PKH-Basis noch in ihre Fehler einliest. Selbst das Simpelste hat sie verbockt, weshalb ich nach 1 1/2 Jahren weiter damit befasst bin, obwohl diese Abgeltungsansprüche längst &spätestens nach Erstinstanz hätten ausbezahlt werden können, wenn sie eingeklagt worden wären. Man ist mit so einem Rechtsbeistand verflucht. Sie schrieb noch etwas wie, ich könne froh sein, dass sie meinen PKH-Fall überhaupt angenommen hat, weil sonst niemand es getan hätte. Dass sie rechtlich dazu verpflichtet ist, schien sie auch nicht zu wissen. Derzeit schreibe ich meine Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer. Enden dürfte es mit einer Schadensersatzklage gegen diese "Anwältin". Hierauf nun zu antworten, dass die Unzufriedenheit nach langer Mandatsbeziehung bedauert wird...macht mich kopfschüttelnd fassungslos. Die Mandatschaft dauerte deshalb lange, weil sie die Gerichtstermine ständig verschieben musste, obwohl in meinem Fall das Gericht sehr schnell war. Eine ,,inhaltliche Distanzierung" zu meiner Kritik ändert auch nichts an den nachweislichen Beratungsfehlern &regelrechter Nachlässigkeit. Natürlich wird nichts zugegeben &öffentlich Anscheinsbewahrung betrieben.

11. September 2025
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