Nepper, Schlepper, dreister geht nicht
Bei einer online Auktion via lot-tissimo hab ich den Zuschlag für eine Weihnachtspyramide der KWO, Design Hans Brockhage erhalten und inkl. 40€ Aufpreis in Summe 213€ an das Haus überwiesen. Bei telefonischer Terminabsprache zur Abholung in Chemnitz erfuhr ich, dass es zur Pyramide nicht nur keine OVP mehr gibt (okay) diese zudem jedoch in allen Teilen vom Vorbesitzer so verleimt wurde, dass man sie nicht mehr, wie im Ursprung gedacht, auseinandernehmen konnte. Diese Information war, bewusst oder unbewusst, nicht in der Artikelbeschreibung enthalten, so dass ich natürlich davon ausgegangen bin, ein sich im Originalzustand befindliches, saisonales Dekorationselement ersteigert zu haben, so wie beschrieben.
In einem äußerst höflichen und ausführlichen Schreiben bat ich zunächst um Rückzahlung. Der Eigentümer des Auktionshauses lehnte, in Folge mit Verweis auf AGBs, Haftungsausschluss und die Möglichkeit der Vorbesichtigung einmal schriftlich sowie zweimal telefonisch eine Rückvergütung ab. Obwohl es Urteile nach §443, 434, 437 u.w. BGB gibt, wonach bei falschen oder fehlenden Angaben Gewährleistungspflicht und somit Haftung des Verkäufers besteht und ein Kaufrücktrittsrecht besteht, obgleich es für Heickmann um einen "Marginalbetrag" von 40€ geht und obwohl der Mann selbst in einem Interview mit smow 2016 angibt, "Die meisten der Fernbieter haben die Objekte, auf die sie bieten, vorher nie gesehen. Die Bieter müssen einem also vertrauen können - sie müssen deinen Beschreibungen und Fotos vertrauen.“ (Heickmann+smow via google), bleibt er bei seiner Haltung...
Der Gipfel: zuerst seine Mitarbeiterin und dann H. selbst schlugen mir vollen Ernstes vor, das Lot doch in der nächsten Auktion einzustellen (!!!), was ich mit Hinweis auf den Umstand ablehnte, der Masche andere zu täuschen keinen Vorzug leisten zu wollen. Das ist Anstiftung zu Betrug.
Nach einem letzten, telefonisch geführten Versuch gütlicher Einigung wurde ich dann in lautem Ton und äußerst schmallippig ermahnt, derlei Anrufe zukünftig zu unterlassen.
Da die Plattform Lot-tissimo nicht helfen kann oder will, muss ich nun den Rechtsweg bestreiten. Mein "Erlebnis" ist kein Einzelfall, wie weitere Rezensionen belegen. Das bestärkt mich in der Annahme, dass hier mit Methode vorgegangen wird.
Ich kann also nur davon abraten, ohne Vorbesichtigung einen Kaufvertrag abzuschließen. Es könnte sich durchaus als Kauf der sprichwörtlichen "Katze im Sack" erweisen.
Für mich ist der "Kampf" jedenfalls noch nicht beendet.








