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Ein Erfahrungsbericht zu Gärten der…

Ein Erfahrungsbericht zu Gärten der Welt mit der Berlin WelcomeCard all inclusive: Wenn versprochene Leistungen verweigert werden

Ein Vorfall in den Gärten der Welt in Berlin offenbart strukturelle Schwächen im Umgang mit Touristen und Kundenrechten.

Am 08.07.2025 besuchte ich die Gärten der Welt in Berlin, betrieben durch die landeseigene Grün Berlin GmbH, mit einer gültigen Berlin WelcomeCard all inclusive, einem Tourismusprodukt, das laut offizieller Partnerübersicht unter anderem den kostenfreien Eintritt in genau diese Anlage garantiert.

Trotz mehrmaliger Hinweise und Vorlage der entsprechenden Unterlagen wurde mir der freie Eintritt verwehrt. Stattdessen gewährte man mir nur einen 25 % Rabatt, wie es bei einer günstigeren Kartenvariante üblich ist. Die Zahlung von 9,67 € Eintritt wurde verlangt – eine klare Abweichung von der versprochenen Leistung. Um den Besuch nicht abbrechen zu müssen, zahlte ich, in der Hoffnung auf eine einfache Klärung im Nachgang.

Was folgte, war jedoch alles andere als kundenfreundlich:
Trotz sofortiger Meldung per E-Mail bot man mir als einzige „Lösung“ an, den Betrag noch am selben Tag vor Ort abzuholen – eine realitätsfremde Option, nachdem mein Besuch nach über fünf Stunden bereits beendet war.

In der Folge blieb die Grün Berlin GmbH vollkommen untätig, reagierte weder auf meine formelle Rückforderung gemäß § 812 BGB (Leistung ohne Rechtsgrund) noch auf meine gesetzte Frist zur Rückzahlung. Stattdessen übernahm VisitBerlin, der Anbieter der WelcomeCard, die Kommunikation – allerdings zögerlich und über Wochen hinweg ohne Ergebnis.

Am 22.07.2025 beantragte ich daraufhin ein gerichtliches Mahnverfahren beim Amtsgericht Euskirchen, welches am 24.07.2025 rechtskräftig erlassen wurde. Erst nach diesem Schritt erfolgte am 31.07.2025 die Zahlung des gesamten Betrags in Höhe von 47,67 € – bestehend aus Eintritt und Gerichtskosten.

Die nachträgliche Einordnung der Zahlung durch VisitBerlin als „freiwillige Leistung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ ist aus meiner Sicht haltlos. Mein Anspruch bestand rechtlich von Anfang an und wurde korrekt und fristgerecht geltend gemacht.

Die Behauptung, es hätte „keinen Anlass für rechtliche Schritte“ gegeben, ist weltfremd: Wer Fristen und Kontaktversuche ignoriert, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Verhalten von Grün Berlin GmbH sowie das über weite Strecken verzögerte Eingreifen von VisitBerlin ist abschreckend – insbesondere für Touristen, die aus dem Ausland kaum die Möglichkeit haben, sich durch deutsche Mahnverfahren zu kämpfen.

Ein solches Vorgehen ist nicht nur unangemessen, sondern wirkt systematisch. Dass sich ein Unternehmen in öffentlicher Hand auf diese Weise der Verantwortung entzieht, ist inakzeptabel.

Fazit:
Ohne mein konsequentes rechtliches Vorgehen wäre der zu Unrecht einbehaltene Betrag nie erstattet worden. Die Erfahrung wirft ein schlechtes Licht auf die Berliner Tourismusstruktur. Für mich ist klar: Künftige Besuche in den Gärten der Welt sowie jegliche geschäftliche Beziehung zu VisitBerlin werde ich vermeiden. Ich werde außerdem verbraucherschutzrechtliche Stellen informieren, um sicherzustellen, dass solche Fälle nicht zur Regel werden.

8. Juli 2025
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