Meldung ignoriert, Bürger im Stich gelassen – Datenschutz auf dem Papier
Ich habe beim EDÖB Schweiz eine Meldung über eine illegale Videoaufnahme während eines MS-Teams-Webinars meines ehemaligen Arbeitgebers eingereicht, ergänzt durch ein umfangreiches Dossier mit SUVA-Aktennotizen, die klare Verletzungen des Datenschutzgesetzes (DSG), des Persönlichkeitsrechts (Art. 28 ZGB) sowie der Fürsorgepflicht (Art. 328 OR) dokumentieren.
Das Resultat: eine Standardabsage. Keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den eingereichten Unterlagen, keine Begründung, nur der Hinweis, man sei mit Anfragen überlastet und könne sich nicht individuell äussern.
Besonders stossend: Trotz nachgewiesener Datenweitergabe über inoffizielle Kanäle, unbegründeter Persönlichkeitsverletzungen und diskriminierender Unterstellungen sah der EDÖB „keine genügenden Anzeichen" für eine Untersuchung. Betroffene werden stattdessen auf den zivilrechtlichen Klageweg verwiesen – ein Weg, der für die meisten Einzelpersonen schlicht nicht realistisch ist.
Der EDÖB Schweiz erscheint als zahnloser Papiertiger: schöne Webseit, wenig echter Schutz für betroffene Arbeitnehmer in der Schweiz.
Erst wenn man die Verfügung nach Art. 25a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) verlangt, ist die Lage nicht mehr gleich, aber trotzdem wird nichts gemacht.
