Ihr Rücktrittsrecht bei Internet-Buchungen
Zunächst vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gerne beantworten wir stets Ihre Anliegen, jedoch haben Sie bitte immer Geduld und vermeiden Sie persönliche Beschimpfungen, Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachreden im Internet.
Zur Sache: Sie haben am 16.02.2024 Ihre Buchung storniert. Ihr Rücktrittsrecht bei Internet-Buchungen betrifft die Zeit, 14 Tage, nach Ihrem Kauf oder direkter erfolgter Buchung.
Leider erstatten wir bei Stornierungen, die Sie vor Reiseantritt kurzfristig widerrufen, keine erfolgten Zahlungen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen alles Gute!
KULTOUR24 Alex Stein
Nach eingehender Rücksprache mit einem Fachanwalt, der sich mit solchen Problemen auskennt, stellen wir fest:
- Sie und Ihr Sohn verwechseln oder verdrehen die Tatsachen, Sie fühlen sich als "Betrogener" - das können wir gut verstehen. Jedoch ist es richtig, wenn Sie über ein Portal wie z.B. Airbnb oder Booking eine Unterkunft buchen, erhalten Sie bei kurzfristigen Stornierungen kein Geld zurück. Zudem Sie seit spätestens 07.01.2024 eine Verleumdungskampagne im Internet verbreiten. Die beanstandeten Bewertungen greifen in unseren Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Betroffen sind die Ehre und soziale Anerkennung unserer Person und unseres Unternehmens. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht unserer Firma ist auch rechtswidrig. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich bei dem angegriffenen Beitrag um eine Meinungsäußerung und nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt. Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt. Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert.
Wie gesagt, in Deutschland gilt immer zuerst die Unschuldsvermutung, das sollten Sie eigentlich wissen.
Jedoch wäre wohl allen Parteien damit geholfen, wenn Sie unseren Vorschlag annehmen und die Löschung umgehend veranlassen.
Mit freundlichem Gruß
KULTOUR24 Alex Stein




