Fernseh-Star-Anwalt ?
Durch die Annullierung unseres Hin- und Rückfluges von Düsseldorf nach Phuket seitens der Fluggesellschaft können wir unsere Heimreise nicht antreten. Auf der Suche nach rechtlicher Unterstützung wandten wir uns an die Rechtsanwaltskanzlei Paul Degott.
In unserer ersten Kontaktaufnahme per E-Mail schilderten wir kurz unsere Situation und übermittelten die relevanten Flugdaten. In der Antwort wurde uns mitgeteilt, dass keine Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung bestünden, da der Flug nicht in Europa gestartet sei.
Daraufhin stellten wir in einer weiteren E-Mail klar, dass der Flug sehr wohl in Düsseldorf (Deutschland/Europa) begonnen hat, und baten erneut um Unterstützung. Seitdem haben wir jedoch keine Rückmeldung mehr erhalten.
Dieses Verhalten hinterlässt bei uns einen fragwürdigen Eindruck. Vielleicht wäre es angebracht, einen solchen Fall bei einem der nächsten Fernsehauftritte von Herrn Degott zu thematisieren, damit sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild machen kann.






