1 Stern – meine Erfahrung mit der „Einstellungsgarantie“
Wir haben ContentCut im Juni 2026 mit der Vermittlung von Physiotherapeuten beauftragt und insgesamt 9.000 € netto bezahlt.
Für mich war vor Vertragsabschluss besonders wichtig, wie die beworbene Garantie konkret funktioniert. Deshalb habe ich die Bedingungen vor meiner Unterschrift ausdrücklich per E-Mail geklärt.
ContentCut bestätigte mir schriftlich unter anderem:
Eine Einstellung gilt erst mit Unterzeichnung eines schriftlichen Arbeitsvertrags als erfüllt.
Das Besetzungsversprechen bezieht sich auf drei tatsächliche Einstellungen.
Die Entscheidung, ob ein Bewerber fachlich, persönlich, organisatorisch oder wirtschaftlich zu uns passt, liegt bei uns.
Und ausdrücklich: Wenn innerhalb der Erstlaufzeit keine einzige Einstellung zustande kommt, wird das Honorar vollständig zurückerstattet.
Innerhalb der vereinbarten Erstlaufzeit kam keine einzige Einstellung zustande. Es wurde mit keinem von ContentCut vermittelten Kandidaten ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Als ich daraufhin die vereinbarte Rückerstattung verlangte, wurde diese trotzdem abgelehnt. ContentCut beruft sich nun auf Regelungen in den eigenen AGB, wonach bereits die Vorstellung qualifizierter Kandidaten den Rückerstattungsanspruch ausschließen soll.
Genau diesen Punkt hatte ich vor Vertragsabschluss aus meiner Sicht ausdrücklich schriftlich klären lassen.
Zusätzlich erhielten wir nach den drei bereits bezahlten Monatskontingenten zunächst noch eine vierte Rechnung über weitere 3.000 € netto, obwohl zuvor schriftlich bestätigt worden war, dass keine automatische kostenpflichtige Verlängerung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung erfolgen soll. Nach unserem Widerspruch räumte ContentCut schriftlich ein, dass diese Rechnung nicht hätte gestellt werden dürfen und storniert werden soll.
Die Rückforderung der bereits gezahlten 10.710 € brutto wird inzwischen anwaltlich geltend gemacht.
Meine persönliche Erfahrung ist deshalb sehr enttäuschend. Wer mit der beworbenen Garantie kalkuliert, sollte sich aus meiner Sicht vor Vertragsabschluss sehr genau schriftlich erklären lassen, unter welchen Voraussetzungen diese nach Auffassung von ContentCut tatsächlich greift und welche AGB-Regelungen zusätzlich gelten sollen.








