Autohaus Muekra Bewertungen 1

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

SCHADEN NICHT BEHOBEN . 500,-- EUR für die Katz

Bei meinem aktuellen Fahrzeug, einem mittlerweile 2 Jahre alten Hyundai Kona Prima funktionierte die Tankfüllanzeige nicht mehr. Trotz gefahrener 300 km stand die Anzeige noch immer auf "Voll".
Auch nach einer Neubetankung änderte sich daran nichts.
Ich habe darauf Mükra kontaktiert und das Problem geschildert. Ich hatte telefonisch und 2-mal via Mail nachgefragt, ob es ein Garantiefall ist und ob ich auf die Reparatur warten könne. Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten. Es wurde aber ein Reparaturtermin vereinbart.
Der geplante Reparaturtermin wurde mir für 3 Wochen (!!!) später genannt. Ich solle um 7:30 das Auto vorbeibringen. Ich wurde an diesem Tag nicht gerade freundlich von der Servicemitarbeiterin empfangen. Sie fragte mich, bis zu welchem Betrag ich bereit wäre die Reparatur zu bezahlen. Ich wies nochmal auf den Garantiefall hin. Ein Kollege von Ihr musste sie dann entsprechend in Kenntnis setzen. Weitere Nachfragen über den genauen Schadensfall o.ä. wurde nicht gestellt.
Daraufhin fuhr ich nach Hause. Da ich von der Serviceabteilung nicht angerufen wurde, rief ich um 15:00 an und erfuhr, dass die Prüfung des Fehlers gerade beendet geworden sei. Das Fahrzeug verfügt über BLUELINK. So konnte ich feststellen, dass das Fahrzeug erst ca. 2 Stunden nach meinem Termin erstmalig bewegt wurde und bereits um 10:43 letztmalig bewegt wurde.
Ich holte den Wagen abends ab. Man legte mir dann eine Rechnung über ca. 80,-- EUR vor, die ich zu zahlen hätte. Ich wies erneut auf den Garantiefall hin und die Kollegin sprach erneut mit Ihrem Kollegen vom Vormittag. Dieser bestätigte den Garantiefall erneut. Der Mitarbeiter sagte mir dann, dass man ein Ersatzteil bestellen müsse. Außerdem sei der Tank randvoll gewesen. Als ich die gefahrenen Kilometer seit dem letzten Tankstop (ca. 180) erwähnte, bekam ich zur Antwort "Das ist mir Wurst".
Ich fuhr danach zur nächsten Tankstelle und der Tank fasste über 10 Liter(!). Von wegen randvoll.
Einen Termin könne man mir aber erst in 2 Wochen anbieten. Somit hatte ich seit der 1. Terminvereinbarung 5 Wochen ein nicht voll funktionsfähiges Auto. Als Termin wurde mir 09:15 genannt. Ich fuhr zum vereinbarten Termin zur Werkstatt in der Hoffnung, dass das Fahrzeug gleich repariert würde. Wofür hat man sonst einen Termin?? Aber das war nicht der Fall.
Aber auch diesmal stand das Fahrzeug lt. BLUELINK über 2 1/2 Stunden noch immer auf dem Kundenparkplatz. Ich rief dann an und erfuhr, dass der Wagen noch nicht fertig sei. Ich konfrontierte dann die Kollegin mit der Info von BLUELINK, was sie in Erklärungsnot bracht. Sie wollte dann mit der Werkstatt sprechen und mir Bescheid geben. Dies tat sie dann auch und teilte mir mit, dass in der Werkstatt viel los sei und man mein Fahrzeug noch nicht reparieren konnte. Ich teilte ihr dann mit, dass ich den ganzen Fall nun der Geschäftsleitung melden würde. Vielleicht war das auch der Auslöser, dass der Wagen dann nach insgesamt fast 4 Stunden (12:56 Uhr) endlich in die Werkstatt kam und gut 1 Stunde (14:06) später fertig war. Ich erhielt den Anruf, dass ich mein Fahrzeug abholen könne.
Als ich dort ankam, legte man mir erneut eine Rechnung vor, diesmal von über 400,-- EUR (!!!). Ich verwies erneut auf den Garantiefall, die Kollegin sprach wieder mit Ihrem Kollegen und daraufhin wurde erneut bestätigt, dass es ein Garantiefall sei. Ich bat um einen Nachweis für meine Unterlagen, was getauscht wurde um entsprechende Unterlagen zu haben. Dies wurde mir von der Kollegin verwehrt. Bitte veranlassen Sie daher bitte, dass mir eine Kopie der Rechnung o.ä. zugeschickt wird aus dem ersichtlich ist, welches Teil getauscht wurde.
Zu Hause erhielt ich einen Anruf der Kollegin mit der Bitte ihr Fotos von der Fahrgestellnummer und des Kilometerstandes zu schicken, da es ein Garantiefall sei. Dies wundert mich, da man in der Werkstatt, wo der Wagen 7 Stunden stand, keine Zeit dafür hatte. Außerdem steht die Fahrgestellnummer im Fahrzeugschein, der als Kopie der Kollegin vorliegt.
--> DER SCHADEN ISST AUF ALLE FÄLLE NICHT BEHOBEN UND TRITT WEITERHIN AUF!

22. Oktober 2025
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