Null*ist leider nicht möglich
Null*ist leider nicht möglich-erhielten heute (12.12.2025) 3 (!) Briefe mit"Forderungen"über insgesamt 456 Euro,"zahlbar sofort";sonst verlange man 1080(!)Euro.
Der"Tatvorwurf"(Rechtsgrundlagen werden nicht benannt):Wir seien am 15.09., 16.09. und 19.09.2025 auf während des Urlaubes auf diversen, ungarischen Autobahnen und"Kraftfahrstraßen" ohne Vignette unterwegs gewesen.Nach meinem Rechtsverständnis wäre dies-träfe der Vorwurf zu, was nicht der Fall ist-zunächst eine zusammenhägende Tat(einmalige Einreise zu Urlaubszwecken),die nicht dreifach "bestraft" werden kann.
Tatsächlich sind wir vom 08.09. bis zum 19.09.2025 in diesem Land gewesen und hatten bei der Einreise eine digitale 1-Monatsplakette zu-nicht nur abstellend auf den misrablen Zustand der meisten und auch vieler Mautstrassen in H;eine CH Jahresvignette[!]ruft m.K.n.gegen 65 Euro auf- unverschämten 40 Euro an der Grenze(OMV-Station Klingenbach)bei Eisenstadt am dortigen Ticketschalter erworben;und zwar gegen Barzahlung(keine KK-Buchungsdaten vorhanden).
Glücklicherweise hab ich,da als Jurist an die Archivierung von Unterlagen gewöhnt,den Vignettenachweis zur Akte gegeben und aufgehoben.Somit kann,selbst wenn das billige, von der ungarischen Agentur verwendete Thermopapier bereits am Ausbleichen ist,der Nachweis der Zahlung geführt werden.
Nach einigen Recherchen im Netz in verschiedenen Suchmaschinen verfestigt sich folgendes Bild:
a)"UAI" ist, jedenfalls was die Dependance in der B.R.D. betrifft,eine in Eggenfelden (Bayern) registrierte Fa.,die offenkundig Inkasso für die Autobahnbetreiber in H betreibt.
b) Für mich entsteht nach dem Umständen "unseres"Falles und der Vielzahl gleichgelagerter Beschwerden der Eindruck des dringenden Tatverdachts eines systematischen Betrugsmodells durch die Fa."UAI":
aa) Die"Zahlungsaufforderung"erreichte uns 3(!) Monate nach der Rückkehr aus Ungarn(nebenbei bemerkt ist spätestens jetzt dieses ohnehin wenig attraktive und gemessen am gebotenen Standard teure Land für jede weitere Reise g-xt).
bb)Der Autobahngesellschaft ist natürlich bekannt, daß das e-Vignette"bar"bezahlt wurde und kein Nachweis eines Kreditkartenzahlungsvorganges existiert.Der einzige Zahlungsnachweis ist daher der Zahlungsbeleg.Nach 3 Monaten ist in den meisten Fällen wahrscheinlich,daß dieser Beleg nicht mehr existiert,weil ihn die Reisenden vernichtet haben. Insofern halte ich den ganzen Vorgang für nicht zufällig-hier wird nach meiner Einschätzung gezielt vorgegangen.Existierte der Zahlungsbeleg nicht mehr,so könnte das Opfer dieser Praktiken nicht beweisen,daß es die Vignette tatsächlich erworben hat.
cc)Es ist m.A.n.kein Zufall, daß-wie in z.B. A die Regel-wir nicht sofort nach der Erfassung der Mautkontrollfahrzeuge(dies sind im Land überall unterwegs)"herausgezogen" wurden,denn wir konnten ja die gültige Vignette vorweisen-somit funktionierte diese Abzocke nicht.Zudem haben wir z.B.auf der Anreise und auf einem Ausflug nach Serbien etliche mobile Maukontrollen passiert,die keinen Anlaß zu einer "Zahlungaufforderung" gegeben haben.Offenbar findet diese Masche v.a. auf typischen"Touristenstrecken"statt.
dd) Das Auftreten der Fa."UAI"ist rotzfrech:Es wird eine"Zahlungsfrist"gesetzt,innerhalb derer die "Zahlung"unter Androhung von deren Vervielfachung einverlangt wird.Deswtrn.ist im endlosen und verschachelten,selbst mit Lesebrille kaum lesbaren "Kleingedruckten",das von byzantinischen Ausnahmen und "Sonderregelungen" in verwirrendner Formulierung "trieft",von "Einsprüchen"gegen die"Zahlungsaufforderung"die Rede,wobei weder eine Einspruchsfrist noch Einspruchsstelle expressis verbis mitgeteilt wird- offenbar ist der"Einspruch"bei unklarer Frist gegen die Inkasso-Klitsche in Eggenfelden zu richten.
Hierbei handelt es sich aber,s.o.,um eine"Inkasso-Firma",die offenbar nach Forderungsabtretung in der B.R.D. über den Zivilrechtsweg gegen den "Schuldner"zu vollstrecken versucht und-auch in Ungarn-nicht zur Vornahme hoheitlicher Handlungen ("Einspruch")befugt ist.
Es erhärtet sich der Vorwurf eines faschistoiden und korrupten Regimes (Orban),das in Zusammenwirken mit im Ausland als"Firmen registrierten Komplizen offenbar mit allen Mitteln an Geld zu kommen trachtet.Das betrifft u.a.die absurde,die bei"Fristsäumnis"stetig weiter steigende Höhe der "Zahlungsaufforderung".
Ich habe nach der Vielzahl der geschilderten, gleichglagerten Fälle zunächst Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Fa."UAI",einen Herrn Faninger, wg.des Tatverdachts auf gewerbsmäßigen Betruges gestellt.
12. Dezember 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung