Münch Energie / grüüün: Vertragsbeendigung nach nur einem Monat trotz zwölfmonatiger Laufzeit angekündigt
Am 04.04.2026 habe ich über die Marke grüüün den Stromtarif „Natüüürlich10“ abgeschlossen. Vertragspartner ist ausdrücklich die Münch Energie GmbH & Co. KG, Energiepark 1, 95365 Rugendorf wie sowohl die AGB als auch das Impressum von grüüün bestätigen.
Vereinbart wurden lt. vorliegender Vertragsbestätigung:
* Lieferbeginn: 01.10.2026
* Vertragslaufzeit: 12 Monate
* nächstmögliches Kündigungsdatum: 30.09.2027
* Preisgarantie: 18 Monate
* Arbeitspreis: 29,57 ct/kWh brutto
* Grundpreis: 14,25 €/Monat brutto
Bereits wenige Tage nach Lieferbeginn teilte grüüün / Münch Energie mit, dass das bundesweite Privatkundengeschäft zum 31.10.2026 eingestellt werde und Kunden einen anderen Stromanbieter suchen sollten.
Eine konkrete rechtliche Grundlage für die vorzeitige Beendigung meines individuellen Vertrages während der gerade begonnenen Mindestvertragslaufzeit wurde mir bislang nicht genannt.
Nach meinem Verständnis muss die vollständige Einstellung der Belieferung von Haushaltskunden nach § 5 Abs. 2 EnWG grundsätzlich spätestens drei Monate vorher bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. In der mir bislang zugänglichen Veröffentlichung der angezeigten Tätigkeitsbeendigungen konnte ich keine entsprechende Anzeige der Münch Energie GmbH & Co. KG finden. Ob eine solche Anzeige inzwischen erfolgt ist oder die Vorschrift im konkreten Fall anwendbar ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich habe der angekündigten Vertragsbeendigung deshalb ausdrücklich widersprochen und die Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit verlangt.
Nach meiner Auffassung rechtfertigt die unternehmerische Entscheidung, einen Geschäftsbereich einzustellen, nicht ohne Weiteres die vorzeitige Beendigung bestehender Verträge.
Auch unter Berücksichtigung der Hinweise der Verbraucherzentrale Bayern habe ich mich entschieden, vorerst keinen Ersatzstromvertrag abzuschließen. Ich möchte vermeiden, dass ein neuer Anbieter im Rahmen des Lieferantenwechsels eine Kündigung in meinem Namen erklärt und dadurch meine rechtliche Position möglicherweise geschwächt wird.
Auf meine Nachfrage bestätigte mir Westnetz am heutigen 17.10.2026, dass Münch Energie seit dem 01.10.2026 als mein Stromlieferant registriert ist und zum Zeitpunkt der Auskunft noch keine Lieferabmeldung vorlag.
Mein Fazit: Ich respektiere unternehmerische Entscheidungen. Von meinem Vertragspartner erwarte ich jedoch Vertragstreue oder zumindest eine nachvollziehbare rechtliche Begründung für die angekündigte vorzeitige Vertragsbeendigung.
Mein Vertrauen in die Verlässlichkeit der Münch Energie GmbH & Co. KG ist durch dieses Vorgehen erheblich beeinträchtigt.
Stand: 17.10.2026. Eine abschließende Klärung steht noch aus.
