Verletzung der gesetzlichen Gewährleistungspflichten
Bei dem von mir erworbenen Produkt trat innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB auf.
Trotz ordnungsgemäßer Mängelanzeige und Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 439 BGB kam der Händler seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Stattdessen wurde die Gewährleistung ohne rechtlich tragfähige Begründung zurückgewiesen.
Eine sachgerechte Prüfung oder Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) erfolgte nicht. Das Verhalten entspricht aus meiner Sicht nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Verbrauchsgüterkauf.
Aus rechtlicher Perspektive kann ich das Vorgehen des Händlers nicht empfehlen.


