Abstrich PCR-Test nicht gerichtsverwertbar! Zwang rechtswidrig!?!?
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet am 30.07.2020:
"...Theoretisch denkbar wäre auch eine Testung unter Anwendung von Gewalt."
„Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang”, sagte Jörg Radek, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP)."
Ich möchte an die REMONSTRATIONSFPLICHT aller deutschen Polizeivollzugsbeamten erinnern.
Der (RT) PCR Test ist nicht gerichtsverwertbar und entspricht in der rechtlichen Wertigkeit nicht einmal einem Atemalkoholtest!
Die Durchführung zusammen mit einem Arzt unter Anwendung von unmittelbarem Zwang führt zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme, mithin zur massenhaften Anzeigenerstattung wegen Körpverletzung im Amt; tw. durch Unterlassen, wenn der Dienstgruppenleiter im Hintergrund untätig bleibt.
Sehen Sie sich den aktuellen Untersuchungsausschuss von 4 qualifizierten Juristen an, Sitzung 4, "Der Drosten Test", Anhörung von Prof.´in Kämmerer, Würzburg und Dr. Wodarg, ehem. Amtsarzt. corona-ausschuss.de
Jede Quarantäne/Absonderung, die bei Weigerung auch nur vorübergehend im Sicherheitsgewahrsam zum Zwecke der "Gefahrenabwehr" endet, ist des Weiteren als Freiheitsberaubung im Amt zu qualifizieren. Die WHO hat ihre Statuen längst geändert. Eine Person ohne Symptome ist offiziell nicht infektiös. Die Google-Frage "Can asymptomatic coronavirus disease be transmitted/"Kann eine asymptomatische Coronavirus-Krankheit übertragen werden?“, zeigt zwischen 05.07.2020 bis 30.07.2020 folgende Antwort der WHO:
„Unter asymptomatischer Übertragung versteht man die Übertragung des Virus durch eine Person, die keine Symptome entwickelt. Es gibt nur wenige Berichte über im Labor bestätigte Fälle, die wirklich asymptomatisch sind, UND BIS HEUTE GIBT ES KEINE DOKUMENTIERTE ASYMPTOMATISCHE ÜBERTRAGUNG.“
Rundblick:
Der PCR-Test misst nicht binär! Kein Ja/Nein Ergebnis!
Der PCR-Test ist nicht geeicht!
Der PCR-Test ist amtlich nicht validiert!
Es gibt keinen Test Goldstandard in Deutschland! Jedes Labor stellt einen anderen Schwellenwert ein, wertet nach eigenen Kriterien aus und viele der weltweit über 300 Produzenten stellen unterschiedliche Gensequenzen ein! Viele viele Labore bewerten SARS-CoV-2-positiv, wenn nur das E-Gen amplifiziert ist. Das E-Gen kommt jedoch in alten harmlosen Coronaviren vor!
Bei einer niedrigen Infektionsrate (Niedrigprävalenz) generiert man mit einer massiven Ausweitung falsch-positive Testergebnisse (wegen dem PPV-Wert!). Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Abt. „Taskforce Corona-Pandemie – Beschaffung und Untersuchungen" schreibt:
„In der Tat führt eine Ausweitung von Testungen in einer Niederprävalenzphase zwangsläufig zur Generierung einer Vielzahl falsch-positiver Testergebnisse.“
Zudem, Zitat der US-Seuchenschutzbehörde: "Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hin, oder darauf, dass 2019-nCoV der Auslöser für klinische Symptome ist.“ Quelle: CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV), Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, Instructions for Use, Catalog # 2019-nCoVEUA-01 1000 reactions.
s. u. a. Bewertungen zu
bmi.bund.de
bayern.de
30. Juli 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung