CBD Öle ohne Zulassung
Bereits September/Oktober 2020 haben die Bezirksämter in HH ein CBD-Verkaufsverbot mittels Allgemeinverfügung erlassen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 26. Januar 2021, 7 E 4846/20) hat geurteilt, dass der Verkauf von neuartigen CBD-haltigen Lebensmitteln bei fehlender Zulassung mittels einer Allgemeinverfügung untersagt werden darf.
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Wen wollen Sie mit ihren FAKE Posts hinters Licht führen? Die Behörden, die Verbraucher oder diese Plattform? Sind Sie nicht informiert oder ist es Vorsatz?
Der Versuch, mit CBD-Extrakt angereicherte, unvergällte Öle als "Kosmetisches Mundöl" o.ä. in Verkehr zu bringen wird von Gerichten als verbotener Umgehungstatbestand gewertet. Es drohen Haftstrafen oder Geldbußen.
Die Rechtssprechung ist einheitlich quer durch die Republik, siehe u.a. VG Würzburg (Az W 85 22.1676), VG Karlsruhe (Az 4 K 3113/22) u.a.
"Kosmetische CBD Mundpflege-Öle" gibt es nur im Wunschkonzert obskurer Verkäufer.
Laut rechtskräftiger Urteile sind diese Öle Lebensmittel i.S. v. Art. 2VO (EG) 178/2002 und damit "Neuartige Lebensmittel" i.S.d. Art 3 Abs.2 Buchst. a) Ziffer iv VO (EU) 2015/2283
.... und dürfen ohne entsprechende Zulassung nicht "in Verkehr" gebracht werden.

Antwort von Canobo







