Bundesärztekammer Bewertungen 5

TrustScore 2.5 von 5

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2,6

Mangelhaft

TrustScore 2.5 von 5

5 Bewertungen

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4 Sterne
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Reiner Ärzteschutz/ Systemirrsinn

Wendet man sich als Bürger an die Ärztekammer, wird der Irrsinn des Systems sichtbar!
Eine eingereichte Beschwerde wird beantwortet mit dem Hinweis, sie seien nicht zuständig, ich solle mich wenden an …. eine Tür weiter! Gleiche Postadresse, gleiches Gebäude, offensichtlich nur eine andere Abteilung. Die Post könne nicht weitergeleitet werden! Problem gelöst- für den in Schutz genommenen Arzt! Sechs- setzen!

18. Juni 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Verlust der Approbation wegen Körperverletzung droht?!

SCHÜTZEN SIE IHRE ÄRZTE!!!

Mitteldeutsche Zeitung, 30.07.2020: „Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang”, sagte Jörg Radek, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP)."

Der Testpflicht würde mit unmittelbarem Zwang zwar von der Polizei durchgesetzt, der deutsche Arzt würde jedoch zum Straftäter werden, da er unmittelbar Handelnder ist! Es würde eine Flut an Strafanzeigen gegen Ärzte geben!!!

Warum?

Der RT-PCR-Test ist nicht amtlich validiert, nicht geeicht sowie nicht gerichtsverwertbar und entspricht in der rechtlichen Wertigkeit nicht einmal einem Atemalkoholtest! Die Durchführung zusammen mit einem Arzt unter Anwendung von unmittelbarem Zwang würde wegen des Mangels der Gerichtsverwertbarkeit zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme, mithin zur massenhaften Anzeigenerstattung wegen Körpverletzung im Amt führen. Der Arzt? Natürlich mit dabei!

Sehen Sie sich den aktuellen Untersuchungsausschuss von 4 qualifizierten Juristen an, Sitzung 4, "Der Drosten Test", Anhörung von Prof.´in Kämmerer, Würzburg und Dr. Wodarg, ehem. Amtsarzt. corona-ausschuss.de

Zitat der US-Seuchenschutzbehörde: "Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hin, oder darauf, dass 2019-nCoV der Auslöser für klinische Symptome ist.“ Quelle: CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV), Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, Instructions for Use, Catalog # 2019-nCoVEUA-01 1000 reactions.

DAHER: KOMMEN SIE ALS BUNDESÄRZTEKAMMER IHRER FÜRSORGEPFLICHT NACH! BELEHREN SIE IHRE ÄRTZE!

s. u. a. Bewertungen zu

bayern.de
bmi.bund.de
gdp.de

30. Juli 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung

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