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Wilfried

Deutschland
Bewertung zu BEV Energie
3 Sterne: akzeptabel

Was ist eigentlich los in Deutschland ?

Nicht nur die BEV gibt/gab ein übles Bild ab. An dieser Stelle muss auch mal die Schlampigkeit der Deutschen Post erwähnt werden:

Ich hatte (teure) 3 Einschreiben an die BEV geschickt: zwei mit Rückschein, eines als Einwurf. Nach langer Wartezeit lagen endlich die beiden Rückscheine im Briefkasten – leider wertlos: Sie waren lediglich mit einem Stempel der BEV versehen. Es fehlte sowohl das wichtige Datum als auch die erforderliche Unterschrift des Empfängers. Beim Sendestatus war noch immer zu lesen: "Die Sendung wurde am XX.12.2018 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung"

Was schreibt die Deutsche Post zu ihren Einschreiben: "Mit dem Einschreiben wird Ihre Sendung nur gegen Unterschrift des Empfängers an diesen übergeben." und "Dabei wird dokumentiert, wann und wo Sie die Sendung eingeliefert haben und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde." Und weiter: "Bei der Zusatzleistung Rückschein senden wir Ihnen die handschriftliche Bestätigung der Auslieferung durch den Empfänger als Original zurück."

Nun zum Einwurf-Einschreiben: Noch heute (07.02.2019) ist beim Sendungsstatus zu lesen: "Die Sendung wurde am 18.01.2019 in unserem Logistikzentrum München bearbeitet."

Die Deutsche Post meint zu diesem konkreten Fall: "… Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Ihre Sendung den Empfänger nicht erreicht hat. Vermutlich wurde nur versäumt, die Zustellung zu dokumentieren. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen."

Nun läuft parallel noch ein Nachforschungsauftrag zu diesem Einschreiben, der allerdings bis zu 25 Tage in Anspruch nehmen kann.

Was ist nur los in Deutschland? Früher haben sich die Deutschen über die 'italienischen Verhältnisse' lustig gemacht. Heute kann wohl ganz Europa über Deutschland lachen …

Bewertung zu BEV Energie
1 Stern: ungenügend

Staatsanwalt ?

Thomas Becker hat geschrieben: "Bin mal gespannt, was der Staatsanwalt dazu sagt..."

Welcher Staatsanwalt? Ich bin vielmehr gespannt, ob überhaupt ein Staatsanwalt dazu etwas sagt. Darauf warte ich eigentlich schon seit vielen Wochen ...

Wenn nun doch: Wie war es denn bei den Abgas-Betrügereien der Auto-Industrie? Ich weiß nur, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen VW verhängt hatte. Das Geld kassierte sofort unser Finanzminister. Die eigentlich geschädigten Kunden haben davon keinen Cent erhalten.

Warum sollte es ausgerechnet beim BEV-Betrug anders laufen?

Bewertung zu BEV Energie
4 Sterne: gut

Ich habe 'dank' BEV viel gelernt ...

Über Tote soll man ja bekanntlich nichts Schlechtes sagen. Und tatsächlich muss ich der BEV dankbar sein: Ich hätte mich sonst nie so intensiv mit dem Verbraucherrecht auseinandergesetzt und habe dadurch viel gelernt (daher 4 Ironie-Sterne !). Vor allen Dingen ist mir bewusst geworden, dass unser 'Rechtsstaat' durch seine Trägheit, Untätigkeit und wohl auch durch erschreckende Inkompetenz seiner Behörden solche Flatrate-Betrüger à la BEV ungehindert gewähren lässt. Auf die unbegreifliche Untätigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde hier ja bereits an anderer Stelle hingewiesen.

Auch andere staatliche Einrichtungen - wie die Bundesnetzagentur - sind ihrer Aufgabe auch nicht ansatzweise gerecht geworden: Zum Unterbinden der zunehmend dreisteren, rechtswidrigen Vertragsverletzungen seitens der BEV fühlte sich diese Behörde angeblich nicht zuständig. Sie befasste sich lediglich mit den sog. 'Zwischenabrechnungen', und war wohl damit mehr als ausgelastet.

Auch die Verbraucherberatungen sollten ihr Konzept mal gründlich überdenken. Positiv aufgefallen ist mir in diesem Zusammenhang das Engagement der Verbraucherzentrale NRW, die auch unentgeltlich bereit war, mir eine Auskunft zu geben. Besonders negativ hingegen ausgerechnet die Verbraucherzentrale in Bayern: "Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer beraten satzungsgemäß ihre dort ansässigen Bürger. Der Sitz des Unternehmens spielt keinerlei Rolle. Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Hessen.…". Dabei wollte ich gar keine 'Beratung', ich hatte nur eine einfache Frage gestellt …

Während Betrüger also bundesweit ungehindert ihr Unwesen treiben dürfen, verschanzen sich die Interessenvertreter der Verbraucher hinter unzeitgemäßen 'Satzungen'. Ich denke, es wird höchste Zeit für eine Art 'Verbraucher-Versicherung', wo der Einzelne nur einen geringen finanziellen Beitrag zu leisten braucht, aber in groß angelegten Betrugsfällen - wie hier bei der BEV - einen kompetenten Rechtsbeistand in Anspruch nehmen kann. Derzeit muss ja wohl Jeder für sich erst einmal selbst tief in die Tasche greifen - stets mit der Befürchtung: Rechnet sich der teure Anwalt letzten Endes überhaupt? Und dieser Situation sind sich diese Betrugsfirmen sehr wohl bewusst. Und von einer (theoretisch möglichen) Sammelklage gegen die BEV habe ich in den zurückliegenden Wochen auch nichts mitbekommen.

Doch ich befürchte, an dieser Situation wird sich wohl auch in Zukunft nichts ändern. Aber die Betrugsmasche à la BEV ist mit Sicherheit nicht die letzte dieser Art gewesen: Unser offensichtlich handlungsunfähiger 'Rechtsstaat' fordert solche Betrügereien geradezu heraus.

Nachtrag: 'Werter' hat hier geschrieben: "Es gibt jetzt einen Insolvenzverwalter, welcher das rechtswidrig durch Betrug angehäufte Vermögen der bev verwaltet bzw. an die Gläubiger (in allererster Linie die durch die bev vorsätzlich betrogenen Kunden) ausbezahlt."

Aus eigener Erfahrung mit Flexstrom bin ich nicht so optimitisch: Ich warte noch heute auf mein Geld. Und wer sind die "vorsätzlich betrogenen Kunden" ? Der Endverbraucher dürfte auch hier an letzter Stelle stehen. Zunächst dürften andere Gläubiger bedient werden. Ist es ein Zufall, dass die Lastschriften an die SENTENIAL Ltd in Großbritannien gingen? Ich sage nur: British Petroleum BP.

Auch wird der BEV-Geschäftsführer nach deutschem Recht wohl noch eine angemessene Abfindung erhalten. Schließlich hat er doch in den letzten Wochen und Monaten alles erdenklich Mögliche getan, um die Liquidität seines Unternehmens zu erhalten ...


Nachtrag 2: Grundversorgung / Neukundenbonus

Vielleicht für alle BEV-Geschädigten, die rechtzeigt zum 31.01.2019 gekündigt und bereits zum 01.02.2019 einen Belieferungsvertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen haben, eine interessante Information:

Nach Auskunft meines örtlichen Grundversorgers werden diese Personen formal bis Vertragsende von der BEV weiter beliefert. Der Verwaltungsaufwand, um diese Personen für nur wenige Tage in die Grundversorgung zu schicken, sei zu groß.

Ich hatte zum Glück den 'Insolvenz-Braten' rechtzeitig gerochen und umgehend von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, überzahlte Abschläge zurückgebucht und das SEPA-Mandat sperren lassen. So bin ich diesmal mit einem 'blauen Auge' davongekommen: Den Neukundenbonus muss ich sicherlich abschreiben, obwohl die Bedingungen für diesen Bonus (in meinem Vertrag) sehr schwammig formuliert sind: "15% (Jahresumsatz)". In den AGB wird dieser Bonus mit keinem Wort erwähnt und somit auch nicht näher erläutert.

Für alle um diesen Bonus Geprellten stellt sich die Frage: Wenn ein Vertrag aufgrund rechtswidrigen/vertragswidrigen Verhaltens nicht über die vermeintlich geforderten 12 Monate laufen kann, hat dann der Kunde wenigstens einen anteiligen Anspruch an diesen Bonus? Oder anders formuliert: Darf ein Betrüger den Vertrag brechen, aber für den Geschädigten gelten dennoch die Vertragsbedingungen?

Wie ich unsere Rechtsprechung kenne: vermutlich ja! Ich denke da an unglaubliche Gerichtsurteile zu den Flexstrom-/Flexgas-Betrügereien, die alle 'im Namen des Volkes' gesprochen wurden …

Bewertung zu BEV Energie
1 Stern: ungenügend

Mahnung trotz bei der BEV verbliebenem Guthaben

Ich kann im Prinzip das bestätigen, was Andere hier bereits berichtet haben:

Zurzeit läuft offensichtlich eine 'Mahnungswelle' bei diesem unseriösen Unternehmen. Ich habe auch innerhalb kürzester Zeit nach einer ersten Mahnung nun eine 'Letzte Mahnung' erhalten – auch wieder kurz vor einem Wochenende. Meinen begründeten Widerspruch zur 1. Mahnung hat die BEV überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.

Eine Mahnung kann nur dann erfolgen, wenn die darin erhobene Forderung rechtmäßig ist. Diese Rechtmäßigkeit wird seitens der BEV selbst nach einem Widerspruch nicht überprüft, geschweige denn wird auf diesen Widerspruch überhaupt geantwortet.

Stattdessen kam in unzulässig kurzer Zeit bereits eine 'Letzte Mahnung' inklusive Inkasso-Androhung – ungeachtet dessen, dass die Schlichtungsstelle in dieser Angelegenheit bereits ein Verfahren gegen die BEV eingeleitet hat.

Noch ein Wort zur Deutschen Post: Mein Einwurf-Einschreiben mit dem Widerspruch zur 1. Mahnung konnte angeblich bislang nicht zugestellt werden: "Die Sendung wurde am 18.01.2019 in unserem Logistikzentrum München bearbeitet". Die Post kann auch nicht sagen, wo dieses Schreiben abgeblieben ist. Es wurde nun eine Nachforschung eingeleitet, welche bis zu 25 Tage (!) betragen kann. Vorsorglich hatte ich meinen Widerspruch auch per eMail versendet.

Es wird zudem empfohlen, solch wichtige eMails 3fach zu versenden, mit jeweils variiertem Betreff. Damit soll vorgebeugt werden, dass aufgrund eines 'spam-verdächtigen' Betreffs eine eMail angeblich im Spam-Ordner des Unternehmens gelandet sein soll und somit 'unentdeckt' blieb. Wird diese 'Argumentation' auch bei allen 3 Mails mit unterschiedlichem Betreff angeführt, wird dies selbst vor Gericht als unglaubwürdig angesehen, und die Mail gilt als zugestellt.

Eines muss man aber auch mal klar feststellen: Ein Unternehmen kann nur so kriminell sein, wie es der sog. 'Rechtsstaat' zulässt. Wieso können in Deutschland quasi per Flatrate am laufenden Band Verträge völlig unbehelligt gebrochen werden, und warum sitzen die Täter nicht schon längst in Untersuchungshaft? Stattdessen vernimmt man vom Sprecher der schwerfällig agierenden Bundesnetzagentur lediglich wachs-weiche Formulierungen. Zitat aus SWR MARKTCHECK vom 22.01.2019: "Das aktuelle Verfahren zielt darauf, dass das Unternehmen die gesetzlichen Regelungen, die an Rechnungstellung gelten, einhält. Das KÖNNTEN wir anordnen und KÖNNTEN dieser Anordnung Nachdruck verleihen, auch durch die Verhängung von Zwangsgeldern." Diese Behörde KÖNNTE also Selbstverständlichkeiten anordnen. Toll, und warum tut sie es nicht?

Für was steht eigentlich das Kürzel 'BRD'? Ich habe zunehmend den Eindruck: für 'Bananenrepublik Deutschland" !

In unserem 'Rechtsstaat' geht es offensichtlich vorrangig um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Straftätern, die Opfer lässt man hingegen gerne im Regen stehen. Diese müssen erst einmal Geld investieren, um überhaupt zu ihrem Recht zu kommen.

Auch die Verbraucherzentralen geben hier ein schwaches Bild ab: Sie verweisen auf ihre REGIONALEN Zuständigkeiten, während die Betrüger ungestört BUNDESWEIT ihr Unwesen treiben können. So verweigerte mir beispielsweise die 'Verbraucherzentrale BAYERN' eine einfache Auskunft zu einem in BAYERN ansässigen Unternehmen, mit dem Hinweis, ich solle mich an die Zentrale in MEINEM BUNDESLAND wenden !

Bewertung zu BEV Energie
1 Stern: ungenügend

SEPA-Lastschrift sperren lassen

Nun hat es wieder eine regelrechte Explosion der primitiven 5-Sterne-Comics gegeben! Eigentlich zum Totlachen, wenn der Anlass nicht so traurig wäre. Wie auch immer: Diese Fakes belegen - für Jeden ersichtlich - die inzwischen nicht mehr zu übertreffende Unseriosität dieses Unternehmens!

Es scheinen die letzten hilflos anmutenden Zuckungen dieses Vereins zu sein, der inzwischen wohl auch seinen 'Briefkasten' zugeklebt hat: Einwurf-Einschreiben können offensichtlich nicht mehr oder nur erschwert zugestellt werden. Ich hoffe, dass der Laden noch bis Ende Januar durchhält, danach bin ich (zum Glück) bei einem anderen Energie-Versorger.

Allen BEV-Geschädigten, die bereits die Einzugsermächtigung widerrufen haben, sollten bei Ihrer Bank zusätzlich das SEPA-Mandat SPERREN lassen, denn die BEV wird nach meinen persönlichen Erfahrungen weiterhin abbuchen. Nur eine zusätzliche (!) SPERRUNG seitens der Bank kann dies definitiv unterbinden.

Hat die BEV bereits zu viel abgebucht, kann noch rückwirkend für einen Zeitraum von 8 Wochen diesen Lastschriften widersprochen werden, bei unrechtmäßiger Abbuchung bis zu 13 Monaten.

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1 Stern: ungenügend

5-Sterne-Spam melden !

Wie hatte Heinrich Berlin in einem sofort von Trustpilot wieder gelöschten Beitrag geschrieben:

"Heute kann man schön sehen, womit die Mitarbeiter von BEV vermutlich beschäftigt sind: mit dem Erstellen von Fakebewertungen, wobei man auch da weder besonders schlau ist noch detailliert. Hauptsache wieder viele 4-5 Sterne-Bewertungen generieren"


Ich kann nur jedem BEV-Geschädigten empfehlen, diese angesprochenen Fake-Bewertungen als Werbung oder Spam bei Trustpilot zu melden. Dazu muss die Begründung 50 Buchstaben enthalten. Das sollte doch möglich sein! Jedenfalls habe ich nun damit begonnen. Was der BEV bei Trustpilot erlaubt wird, muss auch dem BEV-Geschädigten zugestanden werden !

Allerdings habe ich schon lange den Eindruck gewonnen, dass Trustpilot sich immer mehr zum einseitigen Erfüllungsgehilfen der BEV entwickelt. So wird wohl auch dieser Beitrag sehr bald wieder den Lösch-Orgien von Trustpilot zum Opfer fallen - in engster Zusammenarbeit mit BEV ?

Update vom 17.01.19: Mit Erstaunen konnte ich heute Morgen feststellen, dass nahezu alle Fake-verdächtigen 5-Sterne-Bewertungen der letzten Tage restlos (!) verschwunden sind. Die 1-Sterne-Bewertung stieg von 68% auf (vorübergehend) wieder 70%. Man wird sehen, ob sich Trustpilot zukünftig besser vor solchen Fakes schützen wird.


Doch soeben wurde ich mal wieder auf Veranlassung der BEV 'kontaktiert':

"Sehr geehrter Kunde, sehr gerne würden wir Ihrem Anliegen nachgehen. Um den aufgeführten Sachverhalt aufklären zu können, ist es unumgänglich, dass die Beschwerde einem konkreten Kunden zugeordnet werden kann. Wir bitten Sie hiermit höflichst, uns Ihre Vertragsnummer sowie Ihre Kundennummer zukommen zulassen."

Hier meine direkte Antwort an die BEV:

Ich freue mich erneut, dass Sie meinen Anliegen nachkommen möchten. Diese sind sehr einfach zu erfüllen:

a) Unterlassen Sie zukünftig diese albernen 5-Sterne-Fakes und
b) halten Sie die mit Ihren Kunden abgeschlossenen Verträge ein!

Um beides zu realisieren, benötigen Sie weder meine Vertrags- noch meine Kundennummer! Meine Beschwerde muss also nicht einem "konkreten Kunden" zugeordnet werden, sie trifft vielmehr auf alle Ihre geschädigten Kunden zu!

Bewertung zu BEV Energie
3 Sterne: akzeptabel

Verschwommener Eindruck

Wenn man die Beiträge in diesem Bewertungsportal lesen möchte, gewinnt man immer mehr den Eindruck, man benötige eine neue Brille: Ursache sind jedoch die in zunehmendem Maße verschwommen-unkenntlich gemachten (ausschließlich kritischen) Bewertungen! Inzwischen wurden fast alle Bewertungen mit dem Hinweis versehen: "Bewerter kontaktiert". Dies ist lediglich die Vorstufe, denn auch diese kritischen Beiträge werden bald nicht mehr lesbar sein. Das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung in diesem Portal.

Verhindern kann der Betroffene das offensichtlich nur, wenn er seine Anonymität gegenüber BEV aufgibt. Die Betreiber von Bewertungsportalen haben gemäß § 13 Absatz 6 Satz 1 TMG jedoch die gesetzliche Pflicht, die anonyme Nutzung ihres Portals zu ermöglichen!

In einem Internet-Beitrag der "it-recht-kanzlei" heißt hierzu: "Grund für den Schutz der anonymen Meinungsäußerung ist die Gefahr der Selbstzensur. Wer seine Meinung unter einem Klarnamen abgibt, macht sich persönlich angreifbar und muss möglicherweise sogar – je nach persönlicher Situation – mit Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen rechnen. Gäbe es eine Pflicht, die eigene Meinung nur unter Angabe des Klarnamens zu äußern, so bestünde die Gefahr, dass sich die äußernde Person selbst zensiert und die eigene Meinung zurückhält."

Und dieses Recht möchte beispielsweise ich in Anspruch nehmen.

Bewertungsportale müssen jedoch bei Beschwerden seitens des bewerteten Unternehmens den Nachweis erbringen können, "dass ein Nutzer die kritisierte Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen hat". Und da beginnt das Problem bei 'Trustpilot':

'Trustpilot' fordert von den sog. "kontaktierten Bewertern" die Herausgabe persönlicher Daten, die dann - wie hier - an die BEV weitergegeben werden. Dies widerspricht ganz klar geltendem Recht, sollte der Bewerter - so wie ich - damit nicht einverstanden sein. 'Trustpilot' fordert als Nachweis:

- den Namen des Unternehmens
- den Namen des Käufers eines Produkts bzw. des Nutzers einer Dienstleistung
- das Datum des Kaufs des Produkts bzw. der Bereitstellung oder Nutzung der Dienstleistung
- die Referenz- oder Bestellnummer

Ich frage mich: Wie will nun 'Trustpilot' meine Kunden-Zugehörigkeit zur BEV belegen, ohne diese Daten (rechtswidrig) an das Unternehmen weiterzuleiten? Es sei denn, 'Trustpilot' hätte Zugriff auf die Kunden-Datenbank der BEV – und das glaube selbst ich nicht!

Mein Fazit: 'Trustpilot' macht es sich zu einfach, wenn dieses Portal sich allein diese nichtige Argumentation der BEV zu eigen macht:

"bev-energie.de hat Ihre Bewertung gemeldet, weil das Unternehmen der Auffassung ist, dass die Bewertung nicht auf einer echten Kauf- oder Serviceerfahrung beruht." oder

"Leider ist es anhand der vorliegenden Informationen auch nach intensiver Prüfung nicht möglich, die Bewertung einem Kunden zu zuordnen."

Wer solchen nicht zulässigen, pauschal vorgebrachten 'Argumentationen' durch Entfernen negativer Bewertungen Folge leistet, verstößt ganz eindeutig gegen geltendes Recht. Da hiervon nahezu alle anonym getätigten Bewertungen betroffen sind, dürfte bald die überwiegende Mehrzahl der kritischen Beiträge in diesem Portal verschwunden sein. Dann allerdings müsste man sich in der Tat fragen, ob Portale dieser Art noch als seriös angesehen werden können …

Natürlich habe ich zunächst auch 'Trustpilot' in dieser Angelegenheit per eMail direkt "kontaktiert", bislang aber noch keine Antwort erhalten.

Hinweis: Da diese Anmerkungen zwar auch die BEV betreffen, aber keine weitere (negative) Bewertung der BEV darstellen sollen, habe ich hier mit 3 Sternen weder eine positive noch eine negative Bewertung vergeben (ohne die Vergabe von Sternen/Punkten kann ja hier kein Beitrag geschrieben werden).

Bewertung zu BEV Energie
1 Stern: ungenügend

Die BEV – schneller oder langsamer als die Post erlaubt?

Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die BEV Einschreiben mit Rückschein nicht abhole. Auch meine Sonderkündigung vom 20.12.2018 befindet sich laut Deutscher Post am heutigen 03.01.2019 noch immer "in der Zustellung".

Seltsam ist allerdings, dass meine Kündigung in Form eines Schreibens der BEV vom 22.12.2018 sozusagen umgehend (!) bestätigt wurde.

Nach Aussage der Deutschen Post haben aber Unternehmen 7 Werktage Zeit, den Empfang von Einschreiben zu bestätigen. Diese Frist ist – bedingt durch die zurückliegenden Feiertage – in meinem Fall noch nicht abgelaufen.

Ganz gleich, ob Einschreiben mit Rückschein oder mit Einwurf: Beide Varianten nützen bei Betrügern wohl nicht viel: Diese könnten stets behaupten, in diesen Schreiben sei z.B. von einer Kündigung nicht die Rede gewesen.

Etwas mehr Sicherheit scheint diesbezüglich ein FAX zu bieten: Hier erhält man als Beleg eine verkleinerte Kopie des Schreibens als Empfangsbestätigung zurück. Doch ich musste die Erfahrung machen, dass bei mehrseitigen Schreiben nur die 1. Seite in Form einer Kopie bestätigt wird!

Zurück zur BEV: Mit der Kündigungsbestätigung wurde schon mal eine große Hürde genommen. Wie aber zu befürchten war, buchte die BEV trotz WIDERRUF der Einzugsermächtigung nun den Januar-Abschlag ab. Eine daraufhin erfolgte SEPA-MandatsSPERRE wird zukünftig weitere Abbuchungsversuche verhindern.

Auch meine 1. Bewertung von BEV mit 1 Stern wurde von Trustpilot leider unkenntlich gemacht mit der 'Begründung', die BEV könne diese 'nicht einem Kunden zuordnen'. Im Gegensatz hierzu scheinen die aktuellen 5-Sterne-Bewerter der BEV sehr gut bekannt zu sein. Aber solche 'Bewertungen' helfen diesem Unternehmen letzten Endes auch nicht mehr: Sie wirken angesichts der erdrückenden Realität so exotisch wie ein Pinguin in der Sahara.

Ich gehe davon aus, dass auch dieser Beitrag nicht lange überleben wird, auch wenn man ihn vermutlich Tausenden von BEV-Kunden zuordnen könnte. Meinen ersten (unkenntlich gemachten) Bewertungsbeitrag zu den vertragswidrigen Preiserhöhungen habe ich nun selbst gelöscht, um diesen zweiten Beitrag überhaupt veröffentlichen zu können! Die Bewertung wurde übernommen.

Nachtrag: Schon 6 min nach Veröffentlichung dieses Beitrags ging bei mir eine Trustpilot-Mail ein:

"Hallo Wilfried,

BEV Energie hat soeben Ihre Bewertung gelesen und ist an näheren Informationen hinsichtlich Ihrer Erfahrung interessiert. Doch zunächst benötigt das Unternehmen Ihre Hilfe, um Sie in seiner Kundendatenbank zu finden.

Dies ist die Anfrage von BEV Energie:

Sehr geehrter Kunde,
sehr gerne würden wir Ihrem Anliegen nachgehen.
Um den aufgeführten Sachverhalt aufklären zu können, ist es unumgänglich, dass die Beschwerde einem konkreten Kunden zugeordnet werden kann. Wir bitten Sie hiermit höflichst, uns Ihre Vertragsnummer sowie Ihre Kundennummer zukommen zulassen.
Vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße
Ihr BEV – Energie Kundenservice – Team"

Beeindruckend, ja geradezu unglaublich ist, wie schnell seitens der BEV diese Schreiben gelesen werden und wie schnell es dann feststeht, dass diese Bewertung keinem Kunden zugeordnet werden könne. Verblüffend auch die ebenso schnelle Reaktion von Trustpilot auf das Ersuchen der BEV – da kommt man schon mal ins Grübeln …

Nachtrag 2: Wie immer diese Verbindungen zwischen Trustpilot und BEV aussehen mögen: Ich weise Trustpilot darauf hin, dass die Betreiber von Bewertungsportalen die gesetzliche Pflicht haben, die anonyme Nutzung ihres Portals zu ermöglichen. Einwände des bewerteten Unternehmens, die Bewertung könne keinem konkreten (!!!) Kunden zugeordnet werden, sind damit rechtsunwirksam und somit unzulässig. Wenn Trustpilot dennoch diesen Beitrag (erneut) durch Unkenntlichmachung aus diesem Portal entfernt, verstößt Trustpilot bewusst gegen geltendes Recht.

Ein Bewertungsbeitrag kann nur dann entfernt werden, wenn er nachweislich falsche oder beleidigende Aussagen enthält. Beides trifft auf meinem Beitrag nicht zu.