Falsche Bewertung vom 31.01.2024
Ich nehme Bezug auf die unten stehende Bewertung von "Thomas" vom 31.01.2024, die ich leider erst jetzt sah (da man ohne einen Accout keine Bewertung kommentieren kann, hier als neue Bewertung; "Thomas" hat wohl "netterweise" einen Account für uns angelegt):
Der Herr heißt Thomas Ev[....]ng, hat 1/2 an einem Einfamilienhaus in Oldenburg geerbt und hatte am 02.11.2023 angefragt per Telefon. Er lebe nicht in Deutschland, sondern im Land U. Er beziehe seit einigen Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente, aber sein deutscher staatlicher Arbeitgeber wollte nun, dass er sehr bald wieder arbeite, da er nicht (mehr) krank sei. Dagegen wollte er Widerspruch einlegen, er wolle in U leben bleiben, da sei alles eh besser, und er habe kein Geld.
Im Anschluss an das Telefonat habe ich ihm eine Mail geschrieben, in der stand, dass wir nach Vertragsschluss eine pauschale Aufwandsentschädigung iHv 500 EUR inkl MwSt berechnen, die aber angerechnet wird auf die 3,9% Vergütung bei einer Einigung mit den Miterben oder beim Verkauf an Investoren.
Daraufhin hat Herr Ev[....]ng einige Mails mit Unterlagen über seinen Fall geschrieben. Nachdem ich mir diese ausführlich angeschaut habe, habe ich nochmals am 15.11.2023 mit ihm telefoniert und ihm gesagt, dass ich den Fall für machbar halten würde. Da er im Ausland wohne, kein Einkommen oder Vermögen habe und wir schon viel Zeit für seinen Fall aufgewendet hätten, müssten wir die 500 EUR nach Vertragsschluss berechnen. Das wollte er nicht. Nach dem 15.11.2023 gab es keinen Kontakt mehr zu ihm.
Einen Vertragsentwurf mit uns habe ich ihm nie geschickt. Ein Vertrag ist also nie geschlossen worden.
Nie haben wir irgendeine Vergütung von ihm gefordert oder bekommen.
Ich habe jedoch mehrere Stunden in seinen Fall investiert - kostenlos.
Weshalb er trotz des Wissens um die 500 EUR nach Vertragsschluss viele Mails geschrieben und mit mir kostenlos zwei Beratungstelefongespräche gemacht hat, dann aber - erst 10 Wochen nach dem letzten Kontakt, nämlich erst am 31.01.2024 - eine schlechte Bewertung macht, weiß ich nicht. Ich kann daraus nur schließen, dass er immer noch in der Erbengemeinschaft und deshalb unzufrieden war und sich geärgert hat, dass wir ihm - neben den schon für ihn aufgewendeten Stunden - nicht völlig kostenlos weiterhelfen wollten.
Dies nur als Richtigstellung - es kann jeder sich seinen Teil dazu denken.
Dr. Maximilian von Elsner

